Beamtenbund schlägt Alarm: Gehaltsreform droht verfassungswidrig zu werden
Jana SimonBeamtenbund schlägt Alarm: Gehaltsreform droht verfassungswidrig zu werden
Deutscher Beamtenbund (DBB) kritisiert geplante Besoldungsreform scharf
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat schwere Bedenken gegen die von der Bundesregierung geplante Gehaltsreform für Bundesbedienstete angemeldet. Zwar begrüßt der Verband Teile des Entwurfes, doch beanstandet er, dass zentrale Passagen gegen verfassungsrechtliche Grundsätze einer fairen Vergütung verstoßen.
Das vom Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) geführte Ministerium hat sich bisher nicht zu den umstrittenen Anpassungen der B-Besoldung geäußert.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Einstiegsgehälter für neue Beamte durch direkte Einstufung in die zweite Gehaltsstufe zu erhöhen. Zudem wird das langjährige Prinzip des „Alleinverdiener-Modells“ aufgegeben – stattdessen wird ein Partnereinkommen von etwa 20.000 Euro pro Jahr unterstellt. Kritiker monieren, dass diese Neuregelung zu ungerechtfertigten Gehaltskürzungen führt, sobald ein Ehepartner eigenes Einkommen bezieht.
Für Führungskräfte in der B-Besoldungsgruppe fallen die geplanten Erhöhungen geringer aus als für Angestellte der A-Gruppen. Der DBB verweist insbesondere auf eine Lücke von 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4, die als besonders problematisch gilt. Nach Ansicht des Verbandes widerspricht dies den verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Leistungsprinzip sowie zur Differenzierungsregel – zentrale Leitlinien, die eine gerechte Gehaltsentwicklung sicherstellen sollen.
Der DBB fordert eine dringsprachliche Überprüfung der Einkommensunterschiede in der B-Besoldung. Ohne Nachbesserungen drohe die Reform rechtlich nicht umsetzbar zu sein, warnt der Verband.
Die Kritik des DBB konzentriert sich auf zwei Kernpunkte: die geringeren Erhöhungen in der B-Besoldung sowie die pauschale Annahme eines Partnereinkommens. Bleiben diese Punkte ungeklärt, könnte dies die Umsetzung der Reform blockieren.
Bisher hat sich das Innenministerium weder zu den verfassungsrechtlichen Bedenken des Verbandes noch zu den weiteren Schritten im Gesetzgebungsverfahren geäußert.






