Berliner Gericht erlaubt Polizeianwärter den sikhistischen Turban im Dienst
Jana SimonBremer Polizist darf Turban als Teil der Uniform tragen - CDU will Regelung - Berliner Gericht erlaubt Polizeianwärter den sikhistischen Turban im Dienst
Ein Berliner Gericht hat zugunsten eines Polizeianwärters entschieden, der während des Dienstes einen Dastar – einen traditionellen sikhistischen Turban – tragen möchte. Die Richter gewährten dem Anwärter vorläufig die Erlaubnis, die religiöse Kopfbedeckung weiterhin im öffentlichen Dienst zu tragen. Unterdessen drängt die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus auf klarere gesetzliche Regelungen zur Polizeikleidung.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die aktuelle Kleiderordnung der Polizei ein Verbot des Turbans nicht rechtfertigt. Der Anwärter darf den Dastar daher bis zu einer endgültigen Entscheidung im laufenden Rechtsstreit weiter tragen.
Marco Lübke, der innenpolitische Sprecher der CDU, argumentierte, dass Beamte – insbesondere im Umgang mit der Bevölkerung – neutral auftreten müssten. Er forderte einen klaren rechtlichen Rahmen, der festlegt, was bei Polizeiuniformen zulässig ist. Die CDU-Fraktion pocht nun auf zügige gesetzgeberische Maßnahmen, um in künftigen Fällen Rechtssicherheit zu schaffen.
In Berlin gilt ein Neutralitätsgesetz, das sichtbare religiöse oder weltanschauliche Symbole in Polizei, Justiz und Strafvollzug verbietet. Andere Bundesländer gehen jedoch einen anderen Weg: Sie erlauben religiöse Kleidung mit technischen Anpassungen – etwa spezielle Dienst-Hidschabs – und verstehen Neutralität eher als Offenheit gegenüber allen Glaubensrichtungen denn als Ausschluss.
Die vorläufige Entscheidung ermöglicht es dem Anwärter, seinen Turban vorerst weiter zu tragen. Der Vorstoß der CDU für eine Neuregelung könnte die Uniformrichtlinien der Polizei in ganz Deutschland prägen. Der Ausgang des Prozesses könnte zudem einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie religiöse Symbole in öffentlichen Ämtern behandelt werden.






