Betrüger fordern falsche Bußgelder für Balkon-Solaranlagen – Bundesnetzagentur warnt
Anton HuberBetrüger fordern falsche Bußgelder für Balkon-Solaranlagen – Bundesnetzagentur warnt
Bundesnetzagentur warnt vor betrügerischen Schreiben an Besitzer von Mini-Solaranlagen
Die Bundesnetzagentur hat die Öffentlichkeit vor gefälschten Briefen gewarnt, die sich gezielt an Besitzer kleiner Solaranlagen – sogenannte „Balkon-Solaranlagen“ – richten. Die betrügerischen Schreiben fordern angebliche Bußgelder für nicht angemeldete Module ein. Die Betrüger nutzen dabei die Verunsicherung über Registrierungspflichten aus, um Empfänger unter Druck zu setzen.
Die gefälschten Briefe geben vor, von der Bundesnetzagentur zu stammen, weisen jedoch mehrere Auffälligkeiten auf. Als Absender ist eine nicht existierende Dienststelle in Sömmerda angegeben, während die E-Mail-Adresse [email protected] nichts mit der offiziellen Behörde zu tun hat. Auch die angeführten Telefonnummern beginnen mit falschen Vorwahlen wie 0229 und 0223 – statt der korrekten Bonner Vorwahl 0228.
Den Empfängern wird vorgeworfen, ihre Photovoltaik-Anlagen nicht im Marktstammdatenregister erfasst zu haben. Die Schreiben verlangen eine „Gebühr“ von 41,60 Euro und drohen mit einem „vollen Bußgeld“ von 208 Euro, falls die Summe nicht innerhalb von 14 Tagen gezahlt werde. Zudem werden die Besitzer aufgefordert, ihre Anlage umgehend zu registrieren und einen jährlichen EEG-Bericht vorzulegen.
Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass eine Registrierung innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme einer Balkon-Solaranlage tatsächlich vorgeschrieben ist. Die Betrüger missbrauchen diese Pflicht jedoch, um falsche Dringlichkeit zu erzeugen. Die Behörden raten allen, die ein solches Schreiben erhalten, die Zahlungsaufforderung zu ignorieren und den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen.
Die Bundesnetzagentur bestätigt, dass die gefälschten Briefe nicht von ihr stammen. Besitzer von Balkon-Solaranlagen müssen ihre Anlagen zwar ordnungsgemäß registrieren, doch dürfen Bußgelder nur über offizielle Kanäle verhängt werden. Durch Anzeigen bei der Polizei können die Täter möglicherweise ermittelt werden.






