Bremen entlässt drei Mordverdächtige wegen verpasster Verfahrensfristen
Justizsenatorin Dr. Claudia Schilling kritisiert Freilassung von drei Mordverdächtigen durch das Bremer Oberlandesgericht
Justizsenatorin Dr. Claudia Schilling hat die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen scharf kritisiert, drei Mordverdächtige aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Die Freilassung erfolgte aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, wonach Verfahren innerhalb von sechs Monaten nach der Festnahme beginnen müssen – eine Frist, die das Gericht verpasst hatte. Schilling führte das Problem auf die Verteilung der Fälle und nicht auf Personalmangel zurück.
Die drei Beschuldigten waren freigelassen worden, nachdem das Landgericht Bremen es versäumt hatte, den Prozess rechtzeitig zu eröffnen. Nach deutschem Recht müssen Inhaftierte freigelassen werden, wenn das Verfahren nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Verhaftung beginnt. Schilling betonte, dass solche Freilassungen unbedingt vermieden werden müssten, und forderte eine genauere Prüfung der Gründe für die Fristüberschreitung.
Die Senatorin steht in regelmäßigem Austausch mit dem Landgericht, um die Personalsituation in den Strafkammern zu verbessern. Im vergangenen Jahr wurde der Personalbestand in diesen Abteilungen um zwölf Prozent aufgestockt, und in diesem Jahr kam eine zusätzliche Strafkammer hinzu. Trotz dieser Maßnahmen räumte Schilling ein, dass die steigende Zahl der Verfahren und der Druck auf die Richterinnen und Richter weiterhin bestehen.
Sie wies die Behauptung zurück, dass allein Personalengpässe für die Verzögerung verantwortlich seien, und verwies stattdessen auf die Zuteilung der Fälle auf die verschiedenen Kammern. Das Landgericht hatte zuvor weder eine Überlastung gemeldet noch darauf hingewiesen, dass Haftbefehle aufgrund von Verfahrensverzögerungen aufgehoben werden könnten. Zwar erkannte Schilling den Richterbund als wichtigen Partner bei der Verbesserung der Ressourcen an, doch lehnte sie dessen Argument vom Personalmangel in diesem Fall als zu vereinfachend ab.
Die Freilassung der Verdächtigen unterstreicht die anhaltenden Herausforderungen bei der effizienten Bewältigung von Strafverfahren. Schillings Äußerungen machen deutlich, wie dringend eine bessere Verteilung der Fälle und eine strengere Überwachung der Verfahrensfristen sind. Nun steht das Justizsystem vor der Aufgabe, künftig sicherzustellen, dass Prozesse innerhalb der gesetzlichen Fristen beginnen, um ähnliche Vorfälle zu verhindern.






