07 June 2026, 08:15

Bremen lehnt Petition für Verbleib von 40 Migrant:innen strikt ab

Kein Aufenthaltsrecht für 'falsche' Minderjährige?

Bremen lehnt Petition für Verbleib von 40 Migrant:innen strikt ab

Bremens Staatsrat für Soziales, Jan Fries, hat eine Petition abgelehnt, die 40 Migrantinnen und Migranten den Verbleib in der Stadt ermöglichen sollte. Der Antrag war von der Flüchtlingshilfeorganisation Fluchtraum eingereicht worden, die für die Betroffenen trotz früherer aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen eine Ausnahme beantragt hatte. Fries begründete seine Ablehnung mit den strengen gesetzlichen Vorgaben.

Bei den betroffenen Personen handelt es sich um Menschen, die zunächst über die Kinder- und Jugendhilfe nach Deutschland eingereist waren und angaben, minderjährig zu sein. Spätere Überprüfungen ergaben jedoch, dass viele von ihnen zum Zeitpunkt der Ankunft tatsächlich Mitte bis Ende 20 waren. Als Erwachsene müssen sie ihren Aufenthaltsstatus nun über das bundesweite Verteilverfahren klären.

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Fries erklärte, das deutsche Aufenthaltsrecht (§ 15a Aufenthaltsgesetz) sehe für einen Verbleib in einem bestimmten Bundesland enge Voraussetzungen vor. Nur wer enge familiäre Bindungen oder andere triftige Gründe nachweisen könne, komme dafür infrage. Zudem sei eine pauschale Prüfung der 34 Einzelfälle aufgrund der unterschiedlichen Lebensumstände nicht praktikabel.

In mehreren Fällen liegen bereits Entscheidungen vor, die die Betroffenen verpflichten, ihren Status in einem anderen Bundesland zu klären. Fries wies darauf hin, dass gegen behördliche Aufenthaltsbescheide weiterhin Rechtsmittel eingelegt werden könnten.

Die Ablehnung bedeutet, dass die Migrantinnen und Migranten nun das reguläre Verfahren zur Klärung ihres Aufenthaltsstatus durchlaufen müssen. Betroffene haben sich an das bundesweite Verteilsystem zu halten – sofern sie nicht die Kriterien für einen Verbleib in Bremen erfüllen. Die Entscheidung unterstreicht die konsequente Anwendung der geltenden aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen in solchen Fällen.

Quelle