Bremen verschärft Regeln für Straßenbegleitgrün: Was Eigentümer jetzt wissen müssen
Jana SimonBremen verschärft Regeln für Straßenbegleitgrün: Was Eigentümer jetzt wissen müssen
Bremens Straßen erstrecken sich über mehr als tausend Kilometer, gesäumt von Grünflächen, die regelmäßiger Pflege bedürfen. Mit der Zeit können Pflanzen aus privaten Gärten über Grundstücksgrenzen hinauswachsen, Verkehrsschilder verdeckt oder Gehwege verengt werden. Um dem entgegenzuwirken, hat das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) nun einen Flyer veröffentlicht, der klare Regeln für den Rückschnitt von Straßenbegleitgrün zusammenfasst.
Grundstückseigentümer in Bremen sind verpflichtet, Bewuchs so zu kontrollieren, dass keine Gefahren entstehen. Nach örtlichen Vorschriften müssen Bäume, Sträucher und Hecken innerhalb von drei Metern zur Straße (bzw. 4,5 Metern bei Hauptverkehrsstraßen) und zwei Metern zum Gehweg auf eine maximale Höhe von 2,5 Metern zurückgeschnitten werden. Stichtag für den Rückschnitt ist jeweils der 31. März – bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder.
Der neue Flyer des ASV erläutert, wann Schnitte erlaubt sind, etwa bei dringenden Sicherheitsproblemen, und wann für Baumarbeiten Genehmigungen erforderlich sind. Lichtraumprofile und Sichtfelder an Kreuzungen müssen freigehalten werden, damit Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger uneingeschränkt Sicht haben.
Bürger können überwucherte Pflanzen, die Straßen oder Wege behindern, über ein Online-Formular des ASV melden. Zwar kümmert sich der Umweltbetrieb Bremen (UBB) im Auftrag des ASV um das Straßenbegleitgrün, doch die Verantwortung für Pflanzen, die von Privatgrund auf öffentlichen Raum übergreifen, liegt bei den Eigentümern.
Ziel der Richtlinien ist es, Straßen und Wege sicher zu halten, indem Bewuchs nicht Schilder verdeckt oder Gehwege einengt. Der Flyer steht zum Download bereit und informiert Grundstückseigentümer über die einzuhaltenden Vorgaben. Wer die Frist versäumt, muss mit Strafen rechnen.






