Buchhandlung verklagt Kulturminister nach Extremismus-Vorwurf und Preisausschluss
Anton HuberBuchhandlung verklagt Kulturminister nach Extremismus-Vorwurf und Preisausschluss
Berliner Buchhandlung verklagt Kulturminister nach Ausschluss von nationalem Preis
Die linksgerichtete Buchhandlung Zur schwankenden Weltkugel im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg hat gegen Kulturminister Wolfram Weimer eine einstweilige Verfügung beantragt, nachdem dieser sie als "politische Extremisten" bezeichnet hatte. Der Streit dreht sich um die Streichung des Ladens von der Shortlist des Deutschen Buchhandlungspreises im März 2026.
Auslöser des Konflikts war die Leipziger Buchmesse am 19. März 2026, als Weimer Zur schwankenden Weltkugel von der Auswahlliste nahm. Als Begründung führte er "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" an, ohne diese näher zu spezifizieren. In einem Interview mit der Zeit erklärte der Minister später: "Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, kann er das nicht für politische Extremisten tun."
Die Buchhandlung, die sich auf antikapitalistische, feministische und antikoloniale Literatur spezialisiert hat, wies den Ausschluss als politischen Angriff zurück. Die Betreiber schickten Weimer eine Unterlassungserklärung und forderten ihn auf, die Extremismus-Vorwürfe zurückzunehmen. Als er dies verweigerte, reichten sie beim Berliner Verwaltungsgericht einen Eilantrag (Aktenzeichen: VG 6 L 229/26) ein. Ziel des Verfahrens ist es, Weimer und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur zu untersagen, die Behauptung zu wiederholen.
Weimers Ministerium hält daran fest, dass Regierungsvertreter zu solchen Äußerungen berechtigt seien. Das Gericht hat den Antrag entgegengenommen, ein Verhandlungstermin steht jedoch noch aus.
Der Rechtsstreit wirft grundsätzliche Fragen zum Spannungsverhältnis zwischen kultureller Autonomie und staatlicher Aufsicht auf. Die Buchhandlung argumentiert, der Ausschluss verletze Transparenz und künstlerische Freiheit. Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts wird zeigen, ob die Einstufung als "Extremisten" Bestand hat – oder kassiert wird.






