Bundesrat debattiert Videoüberwachung in Schlachthöfen – doch 95 Prozent bleiben ausgenommen
Jonas SchmidtBundesrat debattiert Videoüberwachung in Schlachthöfen – doch 95 Prozent bleiben ausgenommen
Der Bundesrat diskutiert derzeit über ein neues Gesetz, das in einigen deutschen Schlachthöfen eine verpflichtende Videoüberwachung einführen soll. Ziel des Vorhabens ist es, den Tierschutz zu verbessern, indem vergangene Verstöße nachträglich untersucht werden können. Der Entwurf hat bereits unter Abgeordneten und Beamten für Uneinigkeit gesorgt.
Laut dem Gesetzentwurf wären nur große Schlachthöfe verpflichtet, Kameras zu installieren. Betroffen wären Betriebe, die jährlich mehr als 1.000 Großvieheinheiten oder 150.000 Geflügel- und Kaninchen verarbeiten. Damit würde die Regelung lediglich auf 232 der rund 4.000 Schlachthöfe in Deutschland zutreffen – etwa 95 Prozent wären ausgenommen.
Die Stadtstaaten Bremen und Hamburg haben Bedenken gegen diese Ausnahme geäußert. Sie argumentieren, dass dadurch die Durchsetzung geschwächt und Lücken im Tierschutz entstehen. Die Verbraucherschutzsenatorin Claudia Bernhard unterstützte diese Kritik und betonte, dass die Mehrheit der Schlachthöfe weiterhin ohne Überwachung bliebe. Zudem hinterfragte sie, warum die Betriebsgröße als Maßstab für den Schutz herangezogen werde, da es auch in kleineren Betrieben bereits zu schweren Verstößen gekommen sei.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde es am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Zudem würde es rückwirkende Prüfungen von möglichen Tierschutzverstößen ermöglichen, die auf Video dokumentiert wurden.
Die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes sieht eine verpflichtende Überwachung in nur einem kleinen Teil der Schlachthöfe vor. Gleichzeitig würde sie Behörden die Möglichkeit geben, frühere Verstöße zu untersuchen. Die Ausnahme für die meisten Betriebe bleibt jedoch ein zentraler Streitpunkt.






