Bundesverwaltungsgericht kippt Urteil: Kölner Volksbühne bleibt im Lärmstreit ungewiss
Felix MaierNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Bundesverwaltungsgericht kippt Urteil: Kölner Volksbühne bleibt im Lärmstreit ungewiss
Streit um Kölner Volksbühne: Bundesverwaltungsgericht verweist Fall zurück
Der langjährige Konflikt zwischen dem Kölner Volksbühne-Theater und einem Anwohner hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Im Mittelpunkt des Streits stehen Pläne, eine ehemalige Druckereifabrik in der Nachbarschaft des Theaters in Wohnungen umzuwandeln.
Die Probleme begannen, als eine Baugenehmigung erteilt wurde, um Teile der alten Druckerei in eine Wohnung umzubauen. Anwohner äußerten Bedenken wegen des Lärms durch die Aufführungen der Volksbühne und leiteten rechtliche Schritte ein.
Im Juni 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster zunächst dem Freien Volksbühne-Verein recht gegeben. Die Richter hoben die Genehmigung auf und begründeten dies damit, dass der durch die Theaterbetriebe – die durch bestehende Rechte geschützt sind – verursachte Lärm für künftige Bewohner unzumutbar sei.
Der Bauherr legte Berufung ein, woraufhin das Bundesverwaltungsgericht eingriff. Die Leipziger Richter monierten Mängel in der ursprünglichen Entscheidung: Diese habe sich zu stark auf Verstöße gegen Lärmrichtwerte gestützt, ohne alle relevanten Fakten umfassend zu prüfen. Sie wiesen Münster an, den Fall unter Einbeziehung einer breiteren Sachverhaltsbewertung neu zu verhandeln.
Seit der Genehmigung der Wohnumwandlung im Jahr 2025 gab es keine öffentlichen Updates zum Verhältnis zwischen dem Theater und den Anwohnern.
Der Fall geht nun zurück nach Münster, wo eine neue Verhandlung ansteht. Das Gericht muss die Genehmigung auf Basis einer detaillierteren Faktenprüfung neu bewerten. Die Entscheidung wird zeigen, ob die Wohnumwandlung voranschreiten kann – oder ob die Theaterbetriebe Vorrang haben.






