Deutschland beschleunigt Anerkennung ausländischer Apotheker gegen Personalmangel
Jonas SchmidtDeutschland beschleunigt Anerkennung ausländischer Apotheker gegen Personalmangel
Deutschland geht gegen den Apothekermangel vor, indem es die Anerkennung ausländischer Fachkräfte beschleunigt. Der Bundestag hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das es qualifizierten Apothekern aus Ländern außerhalb der EU erleichtert, in deutschen Apotheken zu arbeiten. Die Maßnahme soll Bürokratie abbauen und Personalengpässe schneller schließen.
Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt die Neuregelung und warnt zugleich, dass in den kommenden Jahren tausende Apotheker fehlen werden. Ohne Gegenmaßnahmen drohen vielen Apotheken Personalengpässe, die die Versorgung beeinträchtigen könnten.
Nach dem neuen Gesetz entfällt für Apotheker mit Abschlüssen aus Drittstaaten das aufwendige Gleichwertigkeitsverfahren. Stattdessen durchlaufen sie eine direkte Kompetenzprüfung, um ihre Fähigkeiten nachzuweisen. Damit entfallen umfangreiche Dokumentenprüfungen, die bisher die Anerkennung von Bewerbern aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten verzögerten.
Zudem sieht das Gesetz Anpassungen der Approbationsordnung für Apotheker vor. Die Änderungen sollen mit dem Apothekenversorgungsstärkungsgesetz abgestimmt werden, um die Integration ausländischer Fachkräfte zu erleichtern. BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann betonte die Dringlichkeit: Ohne ausreichend Personal drohten Apotheken in naher Zukunft erhebliche Probleme.
Bevor das Gesetz am 1. November 2026 in Kraft tritt, muss es noch den Bundesrat passieren. Eine Abstimmung ist für Mai geplant – der letzte Schritt vor der Umsetzung.
Die neuen Regelungen erleichtern es Apothekern aus Drittstaaten, in Deutschland zu arbeiten. Durch den Verzicht auf bürokratische Hürden zugunsten einer kompetenzbasierten Prüfung soll der Fachkräftemangel zügiger behoben werden. Bei Zustimmung des Bundesrates treten die Änderungen Ende 2026 in Kraft.






