Lörrach verschärft Prostitutionsregeln: Straßenstricherei verboten, Bordelle stark eingeschränkt
Jana SimonLörrach verschärft Prostitutionsregeln: Straßenstricherei verboten, Bordelle stark eingeschränkt
Lörrach führt strengere Regeln für Prostitution ein
Nach der Zustimmung des Stadtrats zu einer überarbeiteten Sperrgebietsverordnung wird Lörrach die Vorschriften für Prostitution verschärfen. Die neuen Maßnahmen sehen ein flächendeckendes Verbot der Straßenstricherei vor und beschränken Bordelle auf nur noch zwei ausgewiesene Gewerbegebiete. Die Behörde erarbeitete die Regelungen in enger Abstimmung mit der Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg.
Die aktualisierte Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Staatsanzeiger veröffentlicht wird. Künftig sind Bordelle und ähnliche Betriebe in 20 Gewerbezonen verboten. Nur in zwei speziell festgelegten Industriegebieten bleiben solche Einrichtungen weiterhin zulässig. Aktuell liegen in Lörrach keine Anträge für neue Bordelle vor.
Dienstleistungen in Wohnungen, bei denen Kunden private Räumlichkeiten aufsuchen, bleiben größtenteils erlaubt, könnten aber strengeren Kontrollen unterliegen. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden, fallen nicht direkt unter die Verordnung. Die Stadt strebt klarere rechtliche Rahmenbedingungen an und will gleichzeitig sensible Orte vor entsprechenden Aktivitäten schützen.
Die Entscheidung des Stadtrats erfolgte in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden und regionalen Institutionen. Ziel ist es, öffentliche Belästigungen zu verringern und die Aufsicht über die Branche zu verbessern.
Die Verordnung wird die legalen Betriebsstätten für Prostitution in Lörrach neu ordnen. Straßenstricherei wird vollständig untersagt, Bordelle auf zwei genehmigte Zonen beschränkt. Die Änderungen spiegeln den Versuch wider, Regulierung und die Belange der Bevölkerung in Einklang zu bringen.






