23 March 2026, 12:16

Lörrachs Stadtrat steht vor historischer Bürgermeisterwahl mit nur einer Kandidatin

Gruppe von Menschen vor einem Rednerpult mit Mikrofon und einer Tafel mit der Aufschrift "Sancho Stadtrat tritt dem Stadtrat bei", mit sitzenden und stehenden Teilnehmern, Flaggen, Feuerlöscher und Deckenbeleuchtung im Hintergrund.

Lörrachs Stadtrat steht vor historischer Bürgermeisterwahl mit nur einer Kandidatin

Der Stadtrat von Lörrach wird im kommenden Jahr eine neue hauptamtliche Bürgermeisterin wählen. Die Abstimmung findet am 26. März 2026 statt, wobei Monika Neuhöfer-Avdić als einzige Kandidatin vorgeschlagen wird. Ursprünglich hatten sich drei Bewerberinnen und Bewerber auf die Stelle beworben, doch nach Prüfung der Unterlagen ist nur eine Person im Rennen geblieben.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Ältestenrat prüfte alle drei Bewerbungen, bevor er sich für Neuhöfer-Avdić entschied. Mit ihr wurden Gespräche geführt, da sie bereits ein Amt in der Stadtverwaltung innehat. Der Personalrat wird jedoch an der endgültigen Entscheidung nicht beteiligt sein.

Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung. Um im ersten Durchgang zu gewinnen, muss eine Kandidatin oder ein Kandidat die absolute Mehrheit erreichen – also mindestens 26 der 50 Stimmen, vorausgesetzt, der Stadtrat bleibt in seiner üblichen Größe. Sollte dies nicht gelingen, folgen weitere Wahlgänge.

Falls gewählt, wird Neuhöfer-Avdić eine achtjährige Amtszeit als Bürgermeisterin antreten. Die Stelle ist mit der Besoldungsgruppe B6 verbunden und umfasst eine Vollzeitbeschäftigung.

Das Ergebnis der Abstimmung am 26. März wird entscheiden, wer die nächste hauptamtliche Bürgermeisterin Lörrachs für die kommenden acht Jahre sein wird. Die erfolgreiche Kandidatin oder der erfolgreiche Kandidat muss mindestens 26 Stimmen auf sich vereinen – entweder im ersten Wahlgang oder in späteren Runden. Die Entscheidung des Stadtrats ist endgültig und bedarf keiner weiteren externen Zustimmung.

Quelle