Potsdamer Gericht stärkt Stadtwerke im Machtkampf um Energieversorger EWP
Jonas SchmidtPotsdamer Gericht stärkt Stadtwerke im Machtkampf um Energieversorger EWP
Rechtlicher Streit um Entscheidungsbefugnisse bei Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) eskaliert – Regionalgericht Potsdam stärkt Mehrheitsgesellschafter
In dem laufenden Rechtsstreit um die Entscheidungsgewalt bei der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) hat es eine entscheidende Entwicklung gegeben. Das Landgericht Potsdam hat sich in einem von dem Minderheitsgesellschafter Edis angestrengten Verfahren auf die Seite des Mehrheitsgesellschafters Stadtwerke Potsdam gestellt. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, dürften die Erfolgsaussichten der Klage damit deutlich geschmälert sein.
Gegenstand der Verhandlung war die Frage, ob der Aufsichtsrat der EWP größeren Einfluss auf unternehmerische Grundsatzentscheidungen ausüben sollte. Edis, der Minderheitsgesellschafter, argumentierte, die Satzung des Unternehmens sehe bereits stärkere Kontrollrechte vor, um Minderheitsinteressen zu schützen. Die vorsitzende Richterin wies jedoch darauf hin, dass zentrale Entscheidungen – etwa zur Risikoverteilung oder Investitionsstrategie – primär die Mehrheitsverhältnisse der Gesellschafter widerspiegeln und nicht durch den Aufsichtsrat vorgegeben werden sollten.
Kritik übte Edis zudem an der mangelnden Einbindung bei den Plänen der EWP zur Wärmewende. Das Unternehmen plant, rund 1,3 Milliarden Euro in die Umstellung seiner Strom-, Wärme- und Wasserversorgung auf erneuerbare Energien zu investieren. Ein Teil der Finanzierung umfasst ein 375-Millionen-Euro-Darlehen, um nachhaltige Wärmeprojekte zu beschleunigen.
Die Richterin betonte die zentrale Rolle der Gesellschafterversammlung als oberstes Beschlussorgan. Aufsichtsräte sollten demnach eher beratend und kontrollierend wirken, statt unternehmerische Richtlinien vorzugeben. Zwar steht ein endgültiges Urteil noch aus, doch beide Seiten erhalten nun Gelegenheit, zu den vorgebrachten Argumenten Stellung zu nehmen. Eine Entscheidung wird frühestens im Oktober erwartet.
Das Urteil festigt die Position der Stadtwerke Potsdam als beherrschendem Gesellschafter in der Unternehmensführung der EWP. Die Ausgänge des Verfahrens werden maßgeblich darüber entscheiden, wie künftige Investitionen – darunter die 1,3-Milliarden-Euro-Wende hin zu erneuerbaren Energien – beschlossen werden. Bis zum endgültigen Richterspruch bleiben die Pläne des Unternehmens jedoch weiter rechtlicher Prüfung unterworfen.






