Ramelow scheitert mit Eilantrag gegen Gehaltsdeckel der Linken
Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, hat versucht, einen Plan der Linken zur Deckelung der Abgeordnetenbezüge zu stoppen. Die Parteiführung will, dass Mitglieder im Bundestag und im Europäischen Parlament ihr Gehalt auf den Lohn eines durchschnittlichen Arbeitnehmers begrenzen. Ramelow leitete rechtliche Schritte ein, um den Antrag zu blockieren, bevor er zur Abstimmung kam.
Ramelow reichte einen Eilantrag bei der Bundesschiedsgerichtskommission der Linken ein. Er beantragte eine einstweilige Verfügung, um zu verhindern, dass über den Gehaltsdeckel abgestimmt wird. Seine Begründung: Der Vorschlag sei verfassungswidrig und beeinflusse bereits interne Parteiwahlen.
Das Schiedsgericht wies seinen Antrag zurück. In seiner Begründung hieß es, Ramelows Begehren sei von vornherein wahrscheinlich unzulässig. Zudem sehe das Gericht keinen berechtigten Anspruch auf Rechtsschutz, da der Antrag noch nicht von einem Parteitag beschlossen worden sei.
Nach der Entscheidung kündigte Ramelow an, in Berufung zu gehen. Der Fall wurde später von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) aufgegriffen, die die Begründung des Schiedsgerichts vollständig zitierte.
Das Urteil des Schiedsgerichts lässt die Debatte über den Gehaltsdeckel auf dem Parteitag zu. Ramelows Berufung ist zwar noch anhängig, doch die ursprüngliche Entscheidung bleibt bestehen. Das Ergebnis wird zeigen, ob Abgeordnete der Linken ihr Einkommen tatsächlich auf das Niveau eines durchschnittlichen Arbeitnehmers begrenzen müssen.






