WM-Public-Viewing: Lärmregeln werden für spätabendliche Spiele gelockert
Jana SimonWM-Public-Viewing: Lärmregeln werden für spätabendliche Spiele gelockert
Lockerungen der Lärmvorschriften für spätabendliche Public-Viewing-Veranstaltungen bei der WM
Für die bevorstehenden Weltmeisterschaftsspiele der deutschen Nationalmannschaft gelten entspannte Lärmregeln bei nächtlichen Public-Viewing-Veranstaltungen. Die Bundesregierung hat eine vorübergehende Verordnung verabschiedet, die Ausnahmen von den nächtlichen Ruhezeiten zwischen 22 und 6 Uhr ermöglicht. Mit dieser Änderung soll der ungewöhnlich hohen Anzahl von Abendspielen während des Turniers Rechnung getragen werden.
Das Bundeskabinett beschloss die neue Regelung am 11. Juni; sie gilt für den gesamten WM-Zeitraum bis zum 19. Juli. Damit können lokale Behörden Public-Viewing-Veranstaltungen genehmigen, die normalerweise gegen Lärmschutzbestimmungen verstoßen würden. Allerdings müssen die Behörden dabei das öffentliche Interesse am Mitverfolgen der Spiele gegen den Schutz der nächtlichen Ruhe abwägen.
Zwei der drei Vorrundenspiele Deutschlands beginnen erst um 22 Uhr, darunter das Spiel gegen die Elfenbeinküste am 20. Juni. In Wolfenbüttel wird der Platz des BV Germania an diesem Abend eine öffentliche Übertragung anbieten. In Braunschweig zeigt die Location Schön & Fröhlich alle drei Gruppenspiele der deutschen Mannschaft.
Anders als bei früheren Turnieren wurden für die großen Plätze in Braunschweig, Wolfenbüttel, Peine oder Salzgitter diesmal keine großflächigen Public-Viewing-Veranstaltungen angekündigt. Bisher zogen Orte wie der Martinikirchplatz in Braunschweig, der Schlossplatz in Wolfenbüttel oder der Härke-Hof in Peine große Menschenmengen an. Diesmal setzen die Veranstalter offenbar auf kleinere, kontrolliertere Locations.
Die neue Regelung gibt den Städten mehr Spielraum, um während der WM spätabendliche Veranstaltungen zu genehmigen. Fans können mit dezentralen Public-Viewing-Angeboten rechnen, wenn auch in kleinerem Rahmen als in den Vorjahren. Die Sonderregelung gilt nur bis zum Turnierende am 19. Juli.






