Abschiebung droht: Warum eine afghanische Jugendliche in Brandenburg bleiben darf
Jonas SchmidtKritik an der Abschiebungsdrohung für junge afghanische Frau - Abschiebung droht: Warum eine afghanische Jugendliche in Brandenburg bleiben darf
18-jährige afghanische Geflüchtete in der Uckermark droht Abschiebung nach abgelehntem Asylantrag
Die SPD-Abgeordnete Annemarie Wolff hat sich für eine junge Afghanin eingesetzt, der nach der Ablehnung ihres Asylgesuchs die Abschiebung droht. Wolff argumentiert, dass die enge Verbindung der 18-Jährigen zur Region Brandenburg eine Rückführung verhindern sollte. Das Innenministerium hatte zunächst eine Überstellung nach Griechenland geplant, das Verfahren jedoch vorerst ausgesetzt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte den Folgeasylantrag der jungen Frau als unzulässig abgewiesen. Nach der Dublin-Verordnung könnte sie dennoch in das EU-Ersteinreiseland Griechenland zurückgeschickt werden, da sich seit 2016 keine grundlegenden rechtlichen Änderungen ergeben haben. In der Praxis werden solche Abschiebungen jedoch oft gestoppt – besonders bei Minderjährigen oder gut integrierten Jugendlichen, wie frühere Fälle zeigen.
Wolff lehnt die geplante Maßnahme entschieden ab und bezeichnet die Jugendliche als Bereicherung für die Uckermark. Sie fordert, bei Asylentscheidungen die Integration stärker zu berücksichtigen. Das Potsdamer Innenministerium bestätigte unterdessen, dass vorerst keine konkreten Abschiebevorbereitungen laufen, was auf eine mögliche Neubewertung hindeutet. Erst kürzlich gab es einen ähnlichen Fall in Templin, wo einer anderen jungen Afghanin, der zunächst die Rückführung nach Griechenland drohte, schließlich der Verbleib in Deutschland ermöglicht wurde.
Aktuell gibt es rechtliche Verschiebungen: Dublin-Überstellungen werden zunehmend angefochten, und das teilweise Aussetzen von Abschiebestopps in Länder wie Bulgarien sorgt für Diskussionen. Kritiker warnen, dass die strengere Haltung des BAMF gegenüber jungen Afghanen zu mehr Abschiebungen führen könnte, sofern keine spezifischen Schutzregelungen eingeführt werden.
Fürs Erste bleibt die junge Frau in Brandenburg, während ihr Fall neu geprüft wird. Die Entscheidung könnte von ihrer Integration und weiteren rechtlichen Schritten abhängen. Der Fall zeigt einmal mehr die Spannungen zwischen den EU-Asylregeln und individuellen Härtefällen in Deutschland.
