AfD verliert EU-Markenschutz für Logo und Parteikürzel nach Extremismus-Vorwurf

AfD verliert Markenstreit gegen EU-Agentur - AfD verliert EU-Markenschutz für Logo und Parteikürzel nach Extremismus-Vorwurf
Die Alternative für Deutschland (AfD) hat ihre Markenrechte an ihrem Parteilogo und dem Kürzel 'AfD' verloren. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) widerrief die Eintragung im September 2024 nach einer rechtlichen Anforderung. Die Entscheidung folgt auf die Einstufung der Partei als extremistische Organisation durch deutsche Behörden.
Das Verfahren begann im September 2023, als eine Berliner Kanzlei beim EUIPO einen Antrag auf Ungültigerklärung der AfD-Marken einreichte. Dies leitete ein Löschungsverfahren ein, das nun mit dem aktuellen Urteil endete. Das EUIPO kam zu dem Schluss, dass die Partei lediglich eine interne Nutzung nachweisen konnte – nicht jedoch die für den Markenschutz erforderliche kommerzielle Tätigkeit.
Die AfD entgegnete, ihr Name, ihr Kürzel 'AfD' und ihr Logo blieben durch andere Marken- und Namensrechte geschützt. Dennoch schwächt der Verlust des EU-Markenschutzes ihre Möglichkeiten, Dritten die kommerzielle Nutzung ihrer Kennzeichen zu untersagen.
Sieben weitere Marken der Partei werden derzeit in separaten Löschungsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München geprüft. Mit Entscheidungen in diesen Fällen wird erst im nächsten Jahr gerechnet.
Die AfD hat bereits angekündigt, gegen das EUIPO-Urteil Berufung einlegen zu wollen, um die Aberkennung ihrer Markenrechte rückgängig zu machen.
Die Entscheidung des EUIPO entzieht der AfD zentrale rechtliche Schutzmechanismen für ihr Logo und Kürzel 'AfD' innerhalb der EU. Weitere Urteile des DPMA im kommenden Jahr werden über das Schicksal der verbleibenden Marken der Partei entscheiden. Das Ergebnis könnte beeinflussen, wie die AfD künftig die Nutzung ihrer Markenzeichen kontrollieren kann.

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