American Bully XL tötet Besitzer in Lohne – was passiert jetzt mit dem Hund?
Jonas SchmidtAggressiv oder gefährlich? Wenn Hunde eine Temperamentsprüfung durchlaufen müssen - American Bully XL tötet Besitzer in Lohne – was passiert jetzt mit dem Hund?
Tödlicher Hundebiss in Lohne: American Bully XL tötet seinen Besitzer
Ein Mann ist in Lohne (Niedersachsen) ums Leben gekommen, nachdem ihn sein eigener American Bully XL angegriffen hat. Der Vorfall ereignete sich am 8. Januar 2026 und wirft Fragen zur Zukunft des american bully auf, während die Behörden nun dessen Wesen und Verhalten prüfen werden.
Der betroffene Hund wird derzeit in einem tierheim untergebracht. Bevor weitere Schritte eingeleitet werden, steht zunächst eine tierärztliche Untersuchung an, um mögliche gesundheitliche Probleme auszuschließen. Anschließend wird ein zugelassener Tierarzt mit spezieller Ausbildung einen Wesenstest durchführen, um das Sozialverhalten des Hundes zu bewerten.
In Niedersachsen sind solche Tests Standardverfahren, wenn ein Hund als gefährlich eingestuft wird – in der Regel nach Bissvorfällen oder Verletzungen von Menschen oder anderen Tieren. Die Testergebnisse entscheiden darüber, ob das Tier vermittelt, in eine Verhaltenstherapie gegeben oder im äußersten Fall eingeschläfert wird. Eine Euthanasie käme nur infrage, wenn das Tier weiterhin eine ernste Gefahr darstellt oder eine unbehandelbare Erkrankung vorliegt. Das Land stuft bestimmte Rassen nicht pauschal als gefährlich ein, sondern führt die meisten Bissvorfälle auf mangelhafte Haltung oder Erziehung durch die Besitzer zurück. In Niedersachsen muss jeder, der sich einen Hund anschafft, nachweisen, dass er über artgerechte Tierhaltung Bescheid weiß.
Falls der American Bully XL den Wesenstest besteht, müsste ein neuer Halter – sofern es nicht der bisherige ist – strenge Auflagen erfüllen, etwa Maulkorb- und Leinenpflicht in der Öffentlichkeit.
Die zuständigen Kreisbehörden haben die nächsten Schritte für den Hund skizziert, wollen aber noch keine Details zur endgültigen Unterbringung bekanntgeben. Die Ergebnisse der anstehenden Untersuchungen werden entscheiden, ob das Tier sicher vermittelt werden kann, unter Auflagen gehalten wird oder eingeschläfert werden muss. Die endgültige Entscheidung hängt von den Befunden der tierärztlichen und verhaltensbiologischen Gutachten ab.
