Apotheker zahlen mehr: Beitragserhöhungen und neue Pflichten in mehreren Bundesländern
Anton HuberApotheker zahlen mehr: Beitragserhöhungen und neue Pflichten in mehreren Bundesländern
Apotheker in mehreren deutschen Bundesländern stehen vor Änderungen bei ihren Mitgliedsbeiträgen. Die Anpassungen erfolgen nach rechtlichen Aktualisierungen und Bemühungen, die finanziellen Rücklagen zu verwalten. Für manche steigen die Kosten, während andere Entlastungen erfahren.
In Berlin zahlen angestellte Apotheker nun jährlich 294 Euro – eine Erhöhung um 100 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig hat die Kammer ihre Beiträge halbiert, um ihre finanziellen Rücklagen abzubauen. In Sachsen steigen die Kosten für angestellte Mitglieder von 152 auf 228 Euro.
Die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) muss künftig auch von nicht berufstätigen Apothekern in der Region Beiträge erheben. Dies folgt auf eine Änderung des Landesheilberufegesetzes, das die Mitgliedschaftspflicht erweitert. Dadurch ist die Kammer gezwungen, ihre Gebührenordnung anzupassen und Rentner sowie inaktive Apotheker in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erfassen.
In Niedersachsen wurde die Pharmazeutische Zeitung (PZ) aus dem Mitgliedschaftspaket gestrichen. Zudem rechnet die Kammer durch die erweiterte Mitgliederbasis mit einem höheren Verwaltungsaufwand. Freiwillige Mitglieder können jedoch weiterhin einen Mindestquartalsbeitrag von 40 Euro wählen.
Die Änderungen bedeuten für manche Apotheker höhere Kosten – insbesondere in Berlin und Sachsen. Andere, wie nicht berufstätige Apotheker in Hessen, müssen nun erstmals Beiträge zahlen. Gleichzeitig müssen die Kammern ihre Systeme anpassen, um die gestiegene Arbeitsbelastung und die neuen Mitgliederkategorien zu bewältigen.






