24 May 2026, 14:24

Autor nach altem Tweet verurteilt: Wenn Beleidigungen Jahre später noch Folgen haben

Beleidigungen gegen Politiker

Autor nach altem Tweet verurteilt: Wenn Beleidigungen Jahre später noch Folgen haben

Ein Autor wurde wegen eines vier Jahre alten Tweets zu einer Geldstrafe verurteilt, in dem er den CDU-Politiker Philipp Amthor als „rassistischen Arsch“ bezeichnete. Das Verfahren stützte sich auf Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs, der schärfere Strafen für die Beleidigung von Amtsträgern vorsieht. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Äußerung habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“.

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Der Tweet war 2020 zunächst unbeachtet geblieben. Erst als der Autor die AfD-Politikerin Anna Leisten im vergangenen Jahr in einem anderen Tweet als „Nazi“ bezeichnete, wurden die Behörden auf die ältere Äußerung über Amthor aufmerksam. Zwar wurde wegen des Leisten-Kommentars kein Verfahren eingeleitet, doch führte er die Ermittler zum älteren Amthor-Post.

Der Staat verfolgte den Fall nach Paragraf 188, der eine Verjährungsfrist von fünf Jahren vorsieht und strengere Strafen als das allgemeine Beleidigungrecht ermöglicht. Der Autor erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze – ein in mehr als der Hälfte aller deutschen Strafverfahren übliches Vorgehen, das eine Verurteilung ohne Prozess ermöglicht, sofern der Angeklagte nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegt.

Letztlich endete der Prozess für den Autor mit einem Freispruch. Dennoch warnte er, dass normale Bürger ohne juristisches Wissen durch dasselbe Gesetz ungerecht behandelt werden könnten. Auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat Paragraf 188 kritisiert und dessen Abschaffung gefordert. Der Autor argumentiert, das Gesetz schaffe ein „zweiteiliges Justizsystem“ und berge die Gefahr, den Hass auf Politiker weiter anzuheizen.

Der Fall wirft erneut die Frage nach den strengen Beleidigungsgesetzen für öffentliche Personen in Deutschland auf. Die Strafe wurde verhängt, obwohl der Tweet bereits Jahre alt war und die Anklage letztlich fallen gelassen wurde. Kritiker hinterfragen weiterhin, ob Paragraf 188 der Gerechtigkeit dient – oder die Meinungsfreiheit unnötig einschränkt.

Quelle