25 January 2026, 22:17

Betriebsräte verlieren Sonderkündigungsschutz bei Datenschutzverstößen

Ein Diagramm, das die Gesamtzahl der Arbeitslosen, Stellenangebote und Kündigungen zeigt, mit begleitendem Text, der zusätzliche Dateninformationen bereitstellt.

Betriebsräte verlieren Sonderkündigungsschutz bei Datenschutzverstößen

Betriebsratsmitglieder in Deutschland müssen sich nun an verschärfte Datenschutzregeln halten – dies ergab sich aus jüngsten Gerichtsurteilen. Die Entscheidungen heben den besonderen Kündigungsschutz für diejenigen auf, die vertrauliche Betriebsinformationen unsachgemäß behandeln. Die Änderungen kommen zu einer Zeit, in der sich Betriebsräte mit wachsenden Herausforderungen durch Digitalisierung, die Einführung von KI und neue EU-Transparenzvorschriften konfrontiert sehen.

Die Gerichte haben klargestellt, dass schwere Verstöße gegen den Datenschutz nun zur Entlassung von Betriebsratsmitgliedern führen können. Die unbefugte Weitergabe sensibler Daten – etwa Gehaltsabrechnungen oder Gesundheitsinformationen – wurde als inakzeptabel eingestuft. Auch das wiederholte Versenden dienstlicher Unterlagen an private E-Mail- oder Cloud-Konten während der Arbeit im Homeoffice kann mittlerweile einen Ausschluss aus dem Gremium rechtfertigen.

Um Verstöße zu vermeiden, müssen Vertreter nun strenge Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören die klare Trennung von beruflichen und privaten Daten, die Teilnahme an verpflichtenden Schulungen sowie die ausschließliche Nutzung sicherer, vom Arbeitgeber bereitgestellter Systeme. Die Unternehmen ihrerseits sind verpflichtet, die notwendige technische Infrastruktur bereitzustellen, um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch außerhalb des Büros zu gewährleisten. Die Verschärfung folgt auf Jahre zunehmender Herausforderungen für Betriebsräte – von der Aufdeckung von Zeiterfassungsbetrug bis hin zur Anpassung an EU-Richtlinien wie die ab 2026 geltende Entgelttransparenzregel. Um Risiken zu minimieren, empfehlen Experten die Aushandlung von Betriebsvereinbarungen, die das Prinzip der Datensparsamkeit durchsetzen, den Aufbau rechtlicher Expertise und die konsequente Anwendung der DSGVO bei allen Datenverarbeitungsvorgängen.

Die neue Rechtslage bedeutet, dass Betriebsratsmitglieder beim Umgang mit Daten noch vorsichtiger agieren müssen als je zuvor. Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert nicht nur den Verlust des Amts, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Arbeitgeber und Betriebsräte sind nun gleichermaßen gefordert, gemeinsam Verstöße zu verhindern und die vollständige Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen.

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