Bewerbungsstart für Turnhallennutzung im Landkreis Schmalkalden-Meiningen 2026/2027
Jonas SchmidtBewerbungsstart für Turnhallennutzung im Landkreis Schmalkalden-Meiningen 2026/2027
Landkreis Schmalkalden-Meiningen öffnet Bewerbungsverfahren für Turnhallennutzung im Schuljahr 2026/2027
Vereine und Organisationen können ab sofort Anträge für die Nutzung von Turnhallen im Schuljahr 2026/2027 stellen. Die Bewerbungsfrist läuft vom 15. April bis zum 15. Mai 2026. Die Verantwortlichen betonen, wie wichtig eine fristgerechte Einreichung ist, um eine faire Vergabe der Kapazitäten für alle Antragsteller zu gewährleisten.
Nur das offizielle Formular des Landkreises wird akzeptiert. Jeder Antrag muss folgende Angaben enthalten: - den Namen der gewünschten Turnhalle, - die Kontaktdaten des Vereins, - die Kontaktdaten der verantwortlichen Übungsleiter und Trainer, - die Anzahl der Sportler sowie - die bevorzugten Zeitfenster für die Nutzung.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass unvollständige oder verspätete Anträge nicht berücksichtigt werden. Eingereicht werden müssen die Unterlagen ausschließlich an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachbereich Bau und Gebäudemanagement. Für Turnhallen in Meiningen und Schmalkalden sind hingegen die jeweiligen Stadtverwaltungen zuständig – hier müssen sich Vereine direkt an die kommunalen Ämter wenden.
Die Behörden appellieren an alle Vereine, die Frist einzuhalten, um eine reibungslose Planung zu ermöglichen. Eine gerechte Verteilung der Hallenzeiten ist nur möglich, wenn alle erforderlichen Informationen fristgerecht vorliegen.
Die Bewerbungsfrist endet am 15. Mai 2026. Vereine, die das Formular nicht vollständig oder nicht fristgerecht einreichen, gehen leer aus. Erfolgreiche Antragsteller erhalten ihre zugewiesenen Nutzungszeiten für das kommende Schuljahr.






