BFH prüft Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer – Urteile nach November 2025 erwartet
Admin UserVerfassungswidrig? Bundesfinanzhof verhandelt über Grundsteuerklagen - BFH prüft Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer – Urteile nach November 2025 erwartet
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München prüft derzeit die Verfassungsmäßigkeit der neuen deutschen Grundsteuerbewertungsvorschriften. Dies erfolgt im Anschluss an mündliche Verhandlungen, die am 12. November 2025 stattfanden. Die endgültigen Entscheidungen werden nach dem 13. November 2025 erwartet. Unterdessen haben mehrere Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, beschlossen, ab diesem Jahr eigene Landessteuermodelle anstelle des Bundesmodells umzusetzen.
Die Reform, die insgesamt aufkommensneutral gestaltet werden soll, steht in der Kritik. Sowohl der Haus & Grund Deutschland – Eigentümerverband als auch der Bund der Steuerzahler haben Bedenken gegen Regelungen geäußert, die es den Finanzämtern ermöglichen, pauschale Werte für Mieteinnahmen anzusetzen, die über den tatsächlichen Marktmieten liegen könnten. Die beim BFH anhängigen Verfahren aus Berlin, Sachsen und Nordrhein-Westfalen richten sich gegen die pauschale Bewertung von Eigentumswohnungen, die nach Ansicht der Kläger zu hoch angesetzt ist und zu übermäßigen Steuerlasten führt.
Die Neuregelung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht das alte System 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Bundesweit haben über 2.000 Grundstückseigentümer Klage gegen das neue System eingereicht – ein deutliches Zeichen für die weitverbreitete Unzufriedenheit mit der Reform. Fünf Bundesländer – Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen – haben sich dafür entschieden, eigene Systeme einzuführen, was die unterschiedlichen Herangehensweisen der Länder verdeutlicht.
Die Entscheidung des BFH zur Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuerbewertung wird mit Spannung erwartet. Unabhängig vom Ausgang zeigt sich bereits jetzt, dass die Reform erhebliche Debatten und Sorgen unter Grundstückseigentümern und Steuerzahlern ausgelöst hat. Die endgültigen Urteile, die nach dem 13. November 2025 erwartet werden, werden Klarheit über die Zukunft der Grundsteuer in Deutschland schaffen.
