29 January 2026, 04:32

BGH-Urteil: Darf eine Maklerin wegen rassistischer Wohnungsvergabe belangt werden?

Eine Frau steht vor einem Geschäft mit einem Banner in Berlin, Deutschland, auf einem alten Schwarz-Weiß-Foto.

BGH entscheidet über die Haftung von Immobilienmaklern bei Diskriminierung bei der Wohnungsuche - BGH-Urteil: Darf eine Maklerin wegen rassistischer Wohnungsvergabe belangt werden?

Bundesgerichtshof entscheidet am Donnerstag in Grundsatzurteil zu rassistischer Diskriminierung bei der Wohnungsvermietung

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Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am Donnerstag um 8:45 Uhr ein richtungsweisendes Urteil verkünden. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Vorwürfe der rassistischen Diskriminierung durch eine Immobilienmaklerin. Eine Frau mit pakistanischen Wurzeln aus Hessen gibt an, sie sei unter ihrem echten Namen wiederholt von Besichtigungsterminen ausgeschlossen worden, während ihr unter einem deutsch klingenden Pseudonym sofort Termine angeboten wurden.

Der Streit begann, als die Frau – die nur als Hessin identifiziert wird – über die Immobilien Schmidt GmbH mehrere Wohnungen anfrage. Jedes Mal, wenn sie ihren tatsächlichen Namen angab, wurden ihre Anfragen abgelehnt. Doch als sie Bewerbungen unter einem erfundenen deutschen Namen einreichte, erhielt sie umgehend Einladungen zur Besichtigung.

Das Landgericht Darmstadt hatte bereits zugunsten der Klägerin entschieden und den Fall als klaren Diskriminierungsfall gewertet. Nun muss der BGH klären, ob die Maklerin rechtlich für die Vorurteile haftbar gemacht werden kann – oder ob die Verantwortung allein beim Vermieter liegt.

Kern der Verhandlung (Aktenzeichen I ZR 129/25) ist die Frage, ob die Maklerin Bewerber aktiv nach ethnischer Herkunft oder Namen gefiltert hat. Das in Karlsruhe verkündete Urteil könnte Maßstäbe dafür setzen, wie künftig mit Diskriminierung im Wohnungsmarkt umgegangen wird.

Die Entscheidung des BGH wird klären, wer die Verantwortung trägt, wenn es bei der Wohnungsvergabe zu diskriminierendem Verhalten kommt. Bestätigt das Gericht das vorherige Urteil, könnte dies Immobilienmakler zwingen, strengere Kontrollen gegen Diskriminierung einzuführen. Zudem wird das Urteil darüber entscheiden, ob der Frau eine Entschädigung für die erlittene Ungleichbehandlung zusteht.