17 April 2026, 16:35

Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei gefälschter ETA-Website für UK-Reisen

Altes Dokument mit schwarzer und weißer Handschrift, Text und einem Stempel, das Farbskalen und eine Belohnungsankündigung für die Meldung von Fälschungen enthält.

Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei gefälschter ETA-Website für UK-Reisen

Ein Paar aus Bielefeld entging im März 2026 nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine gefälschte ETA-Website. Die beiden hatten vor, eine elektronische Reiseerlaubnis (Electronic Travel Authorisation, ETA) für das Vereinigte Königreich zu beantragen, wurden jedoch misstrauisch, als die Gebühren plötzlich stark stiegen. Ihr Erlebnis zeigt die Risiken auf, die mit der Nutzung inoffizieller Seiten für Reisedokumente verbunden sind.

Die beiden begannen ihren Antrag auf einer im Internet gefundenen Website. Sie gaben wie verlangt ihre persönlichen Daten und Kreditkarteninformationen ein. Doch beim Bezahlvorgang stieg der Gesamtpreis plötzlich auf etwa 240 Euro – deutlich mehr als die offizielle Gebühr von 18,50 Euro pro Person.

Sie brachen den Vorgang sofort ab und kontaktierten ihre Bank, um die Karte sperren zu lassen. Am 13. März 2026 erstatteten sie online Anzeige bei der Polizei, um den versuchten Betrug zu dokumentieren.

Die Verbraucherzentrale warnt Reisende davor, nur die offizielle Website der britischen Regierung für ETA-Anträge zu nutzen. Anträge müssen direkt an die britischen Behörden über https://www.gov.uk/eta gerichtet werden. Die Verbraucherzentrale bietet zudem Hinweise zum Erkennen betrügerischer Websites unter https://www.verbraucherzentrale.de.

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Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar einen finanziellen Schaden abwenden. Dennoch dient der Vorfall als Mahnung, Websites vor der Eingabe sensibler Daten genau zu prüfen. Offizielle ETA-Anträge kosten 18,50 Euro pro Person und sollten ausschließlich über das dafür vorgesehene Portal der britischen Regierung eingereicht werden.

Quelle