Brandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue
Anton HuberBrandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue
Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind nach schweren Zweifeln an ihrer Verfassungstreue entlassen worden. Die Polizeiakademie Brandenburg kündigte ihre Verträge nach Hinweisen von Ausbildern und Kollegen. Ihre Klagen gegen die Entscheidung wurden nun gerichtlich abgewiesen.
Der Fall begann, als Zeugen – darunter Ausbilder und Mitanwärter – verfassungsfeindliche Äußerungen der beiden Männer meldeten. Diese Vorfälle warfen Fragen über ihr Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung auf – eine zentrale Voraussetzung für den öffentlichen Dienst.
Nach deutschem Recht müssen Beamte die verfassungsmäßigen Werte aktiv verteidigen. Schon begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers können eine Entlassung rechtfertigen. Anwärter in Probezeit können jederzeit entlassen werden, wenn sie als ungeeignet eingestuft werden.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung der Akademie und urteilte, dass die Entlassungen rechtmäßig seien. Das Urteil ist endgültig, weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen.
Die Entscheidung unterstreicht, dass Verfassungstreue eine grundlegende Qualifikation für Beamte bleibt. Beide Anwärter dürfen ihre Ausbildung nicht fortsetzen. Das Urteil bekräftigt die Erwartung, dass alle Beamten uneingeschränkte Unterstützung für demokratische Prinzipien zeigen müssen.






