Bremen fordert Rückkehr der Pandemie-Sonderregel für Gerichte wegen drohender Prozesspleiten
Felix MaierBremen fordert Rückkehr der Pandemie-Sonderregel für Gerichte wegen drohender Prozesspleiten
Bremens Justizsenatorin Claudia Schilling fordert dringende Wiedereinführung einer Pandemie-Sonderregelung
Die Bremer Senatorin für Justiz und Verfassung, Claudia Schilling, hat die sofortige Rückkehr einer in der Pandemie eingeführten Ausnahmeregelung gefordert. Die Bestimmung ermöglichte Fristverlängerungen, wenn Coronafälle Gerichtsverfahren behinderten. Ihre Abschaffung vor einem Monat gefährdet nun drei laufende Prozesse am Landgericht Bremen – sie könnten wegen Quarantänemaßnahmen platzen.
Die Regelung, einst Teil des § 10 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung, war vor einem Monat gestrichen worden. Seither führen steigende Infektionszahlen zu Verzögerungen in Verfahren und bedrohen deren Fortführung. Schilling warnte, dass Gerichte ohne die Ausnahmebestimmung gezwungen sein könnten, Prozesse komplett neu aufzurollen.
Sie verwies auf die praktischen Folgen: Opfer müssten möglicherweise erneut aussagen, was zusätzliche Belastungen mit sich bringt, während Untersuchungshäftlinge mit längeren Verfahren rechnen müssten. Neu begonnene Prozesse würden zudem die Justiz weiter überlasten und zu erheblichen Verzögerungen führen.
Die Verantwortung für diese Situation wies Schilling klar dem Bundesjustizminister zu. Sollten Verfahren scheitern und Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen werden, müsse der Minister die Konsequenzen tragen, betonte sie. Ihr Appell zur Wiedereinführung der Regelung zielt darauf ab, solche Störungen zu verhindern und Rechtssicherheit zu wahren.
Der Vorstoß der Senatorin kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Infektionszahlen weiterhin hoch sind – und damit die Gefahr weiterer Prozessunterbrechungen steigt. Ohne die Ausnahmeregelung könnten Gerichte Schwierigkeiten bekommen, laufende Verfahren effizient zu bearbeiten. Die Entscheidung über Schillings Forderung wird mitbestimmen, ob Angeklagte und Opfer in den kommenden Monaten unnötige Verzögerungen hinnehmen müssen.






