Steuerentlastung für 12.000 Selbstständige in Bremen und Bremerhaven
Rund 12.000 Selbstständige in Bremen und Bremerhaven erhalten vorläufig eine Kürzung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Die Anpassung ist Teil des Steuerentlastungsgesetzes der Regierung, das auch eine Energiepreispauschale umfasst. Betroffene werden in den kommenden Wochen überarbeitete Bescheide vom Finanzamt erhalten.
Die Reduzierung gilt speziell für das dritte Quartal 2022. Steuerzahler zahlen 300 Euro weniger an Vorauszahlungen – ein Betrag, der dem Wert der Energiepreispauschale entspricht. Diese einmalige Zahlung unterliegt zwar der Steuer, bleibt jedoch sozialabgabenfrei.
Die Schreiben des Finanzamts enthalten die angepasste Summe, die bis zum 10. September zu begleichen ist. Wer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss nichts weiter veranlassen. Falls die quartalsweisen Vorauszahlungen bereits unter 300 Euro liegen, entfällt die Zahlung für das dritte Quartal vollständig.
Dr. Martin Hagen, Staatssekretär im Finanzressort, bestätigte, dass die Finanzämter die anspruchsberechtigten Personen direkt kontaktieren. Ab dem vierten Quartal gelten wieder die üblichen Vorauszahlungsbeträge.
Die vorübergehende Maßnahme soll die finanzielle Belastung durch steigende Energiekosten abfedern. Betroffene erhalten per Post klare Anweisungen – bei automatisierten Zahlungen ist kein weiteres Handeln nötig. Die Regelung beschränkt sich auf das dritte Quartal, danach gelten wieder die regulären Vorauszahlungssätze.






