17 June 2026, 16:40

Bremen führt 3G-Regel in Ämtern wie Bürgeramt und Ausländeramt ein

Für offizielle Angelegenheiten in Bremen gilt nun die 3G-Regel

Bremen führt 3G-Regel in Ämtern wie Bürgeramt und Ausländeramt ein

In Bremen gelten in öffentlichen Einrichtungen nun strengere Zugangsregeln, um den Besucherverkehr besser zu steuern. Die 3G-Regel wird an mehreren zentralen Standorten eingeführt, darunter das Bürgeramt, das Ausländeramt und das Finanzamt. Mit der Maßnahme sollen sichere Abläufe in stark frequentierten Behördengebäuden gewährleistet werden.

Betroffen von der 3G-Pflicht sind das Bürgeramt, das Ausländeramt, das Standesamt, das Finanzamt, die AVIB sowie das Jobcenter. Wer diese Ämter betreten möchte, muss einen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen negativen Test vorlegen. Als gültige Tests gelten Schnelltests mit einer Gültigkeit von 24 Stunden oder PCR-Tests, die 48 Stunden lang anerkannt werden.

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Ausnahmen gibt es für Personen, die von einer Behörde offiziell vorgeladen wurden. Auch Schnelltests aus betrieblichen Testprogrammen von Arbeitgebern werden akzeptiert. Die Bremer Gerichte regeln ihre Zugangsbedingungen eigenständig – orientiert am Grundsatz der Öffentlichkeit.

Die neuen Vorschriften gelten für stark besuchte öffentliche Dienststellen in der gesamten Stadt. Besucher müssen einen gültigen Nachweis erbringen, um die 3G-Anforderung zu erfüllen. Die Gerichte behalten hingegen die eigenständige Kontrolle über ihre Zugangsregelungen.

Quelle