04 March 2026, 21:11

Bremen hebt Landesmindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde an

Ein Plakat mit fetter, schwarzer Schrift, die "Trickle-Down Economics Doesn't Work" auf einem weißen Hintergrund liest, von einem dünnen schwarzen Rand eingerahmt, begleitet von einem Zitat des Präsidenten Biden.

Bremen hebt Landesmindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde an

Bremen erhöht Landesmindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Bremen ein neuer Landesmindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Die Erhöhung geht auf eine Initiative des Bremer Senats sowie einen entsprechenden Beschluss der Bürgerschaft zurück. Ziel der Maßnahme ist es, Vollzeitbeschäftigten ein existenzsicherndes Einkommen zu ermöglichen – ohne dass sie auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen sind.

Bisher lag der Landesmindestlohn in Bremen seit April 2021 bei 12 Euro pro Stunde. Die aktuelle Anpassung orientiert sich an der Eingruppierungsstufe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TV-L), der die Höhe rechtlich verbindlich festlegt.

Der neue Mindestlohn gilt für Beschäftigte in Landes- oder Kommunalverwaltung sowie für Arbeitnehmer:innen, deren Arbeitsverhältnisse über öffentliche Auftragsvergaben geregelt werden. Ebenfalls betroffen sind Mitarbeiter:innen von Einrichtungen, die Landes- oder Kommunalmittel erhalten. Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt, zuständig für Wirtschaft, Arbeit und Europa, begrüßte die Neuregelung öffentlich.

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Steigende Kosten für Energie und Lebensmittel belasten seit Langem die Haushaltskassen vieler Beschäftigter. Die Lohnerhöhung soll hier entlasten – konkrete Zahlen zu betroffenen Branchen oder Arbeitnehmer:innen liegen jedoch noch nicht vor. Das Statistische Landesamt Bremen veröffentlicht monatlich aktuelle Beschäftigungsdaten, die künftig weitere Einblicke geben könnten.

Mit der Anhebung des Mindestlohns setzt Bremen ein Zeichen für die Angleichung an öffentliche Tarifstandards und unterstützt Arbeitnehmer:innen in Zeiten hoher Inflation. Betroffene Beschäftigte erhalten künftig 13,90 Euro pro Stunde. Die neue Regelung trat zu Jahresbeginn 2026 in Kraft.