Bremen plant neues Versammlungsfreiheitsgesetz bis Jahresende
Bremen will bis Jahresende ein neues Versammlungsfreiheitsgesetz verabschieden. Das Gesetz soll die Balance zwischen verfassungsmäßigen Rechten und effektiver Polizeiarbeit bei Demonstrationen herstellen. Es handelt sich um eine bedeutende Aktualisierung, da die Stadt seit 2006 auf ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1953 zurückgreift.
Der Gesetzentwurf sieht keine Bannmeile vor, sodass Proteste weiterhin in der Nähe von Regierungsgebäuden stattfinden dürfen. Damit bleiben auch Kundgebungen gegen Corona-Maßnahmen und pro-palästinensische Demonstrationen möglich. Das Tragen unzulässiger Gesichtsbedeckungen bei Versammlungen wird künftig jedoch nur noch als Ordnungswidrigkeit und nicht mehr als Straftat geahndet.
Paragraf 20 des Gesetzes verbietet Einschüchterungen, Uniformen, militärähnliches Auftreten sowie paramilitärisches Verhalten. Kevin Lenkeit, innenpolitischer Sprecher der SPD, befürwortet den Einsatz von Polizeidrohnen zur Überwachung von Demonstrationen. Bremens Ansatz orientiert sich am Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz von 2021, das ähnlich liberal ausgestaltet ist.
Acht weitere Bundesländer, darunter Niedersachsen und Schleswig-Holstein, haben bereits eigene Versammlungsgesetze eingeführt. Die Bremer Fassung zielt darauf ab, die Strafverfolgung zu erleichtern, ohne die verfassungsmäßigen Freiheiten einzuschränken.
Das Gesetz modernisiert den rechtlichen Rahmen für Proteste in Bremen, erlaubt den Drohnen-Einsatz der Polizei und stuft bestimmte Verstöße neu ein. Die Verabschiedung wird noch vor Jahresende erwartet – und beendet damit die Abhängigkeit von veralteten Bundesvorschriften.
