Bremen setzt nach Gerichtsurteil auf verbindliche **Arbeitszeiterfassung** für Lehrkräfte durch
Jana SimonAufzeichnung der Arbeitsstunden an Bremer Schulen: Senat kann Startpunkt bestimmen - Bremen setzt nach Gerichtsurteil auf verbindliche **Arbeitszeiterfassung** für Lehrkräfte durch
Bremens Plan zur Erfassung der Arbeitszeiten von Lehrkräften rückt nach Gerichtsurteil voran
Das Oberverwaltungsgericht hat das Recht des Senats bestätigt, den Zeitplan und die technische Methode für die Zeiterfassung selbst festzulegen. Damit ist ein Streit zwischen dem Senat und dem Personalrat der Schulen über zentrale Details des Projekts beigelegt.
Der Konflikt war entstanden, weil sich Senat und Personalrat nicht über den Starttermin und das technische Vorgehen zur Arbeitszeitrechner-Einführung einigen konnten. Das Gericht stellte klar, dass diese Entscheidungen keiner Mitbestimmung bedürfen, und räumte dem Senat damit die volle Entscheidungshoheit ein. Zudem bestätigte es die früheren Vorgaben der Schiedsstelle zur schrittweisen Einführung, Datenerhebung und Auswertung.
Das Pilotprojekt, das im Schuljahr 2026/2027 starten soll, folgt Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts. Bildungssenator Mark Rackles (SPD) begrüßte das Ergebnis als „wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz“. Er betonte, dass andere Bundesländer Bremens Vorgehen mit Interesse verfolgten. Rackles bekräftigte, der Senat werde das Projekt wie geplant umsetzen. Die gewählte Methode und der Zeitrahmen für die Arbeitszeit sollen nun ohne weitere Verzögerungen finalisiert werden.
Mit der Entscheidung des Gerichts sind die rechtlichen Hürden für das Bremer Pilotvorhaben ausgeräumt. Schulen in Bremen und Bremerhaven werden ab 2026/2027 die Arbeitszeiten erfassen. Der Fortschritt des Projekts könnte ähnliche Initiativen in anderen Regionen beeinflussen.
