Bremen und Bremerhaven teilen sich künftig Verantwortung für unbegleitete Minderjährige neu auf
Jana SimonBremen und Bremerhaven teilen sich künftig Verantwortung für unbegleitete Minderjährige neu auf
Ein neuer Plan wird die Verteilung unbegleiteter Minderjähriger im Bundesland Bremen grundlegend ändern. Künftig übernehmen die Städte Bremen und Bremerhaven die Verantwortung im Verhältnis 80 zu 20 – angepasst an ihre Einwohnerzahlen. Im vergangenen Jahr kamen allein in Bremen über 1.100 junge Menschen an, während Bremerhaven lediglich 15 aufnahm.
Das bisherige System führte dazu, dass die Erstaufnahmeeinrichtung für unbegleitete Minderjährige in Bremen ständig überlastet war. Während der Pandemie wurde die Umverteilung zwischen den beiden Städten bis Oktober 2022 ausgesetzt, was die Situation zusätzlich verschärfte.
Nach den aktualisierten Regeln werden die Jugendlichen bereits während der vorläufigen Betreuung entweder Bremen oder Bremerhaven zugewiesen. Ausnahmen gibt es, wenn gesundheitliche Risiken eine Umverteilung verhindern oder wenn sie als Teil einer Gruppe mit bereits in Bremen lebenden Erwachsenen ankamen. Das Bundesland Bremen übernimmt die dauerhafte Verantwortung für alle Minderjährigen, die nicht korrekt nach dem bundesweiten Königsteiner Schlüssel verteilt wurden – dieser sieht vor, dass Bremen etwa 0,96 Prozent der bundesweiten Neuankömmlinge zugewiesen werden. Die Änderungen sollen den Druck auf die Bremer Einrichtungen verringern. Eine gleichmäßigere Verteilung soll die Bedingungen für neu ankommende Minderjährige verbessern, auch wenn keine konkrete Behörde oder kein Gesetz als zuständige Instanz für die lokale 80-20-Quote benannt wurde.
Die Neuregelung folgt auf Jahre ungleichmäßiger Aufnahme, bei der Bremen die überwiegende Mehrheit der Fälle bewältigen musste. Das neue Verhältnis spiegelt die Unterschiede in der Einwohnerzahlen der beiden Städte wider. Die Verantwortlichen erhoffen sich dadurch ein faireres und nachhaltigeres System zur Unterstützung junger Geflüchteter.
