Bremer Gericht erlaubt Sikh-Polizisten das Tragen des Dastar im Dienst
Felix MaierBremer Gericht erlaubt Sikh-Polizisten das Tragen des Dastar im Dienst
Ein Bremer Gericht hat zugunsten des Polizeianwärters Jaspinder Singh entschieden und ihm erlaubt, seinen Dastar – den traditionellen Turban der Sikhs – während des Dienstes zu tragen. Die Entscheidung kippt ein vorheriges Verbot und entfacht erneut die Debatte über religiöse Symbole bei der Polizei. Der Fall hat sowohl auf lokaler als auch auf Landesebene politische Reaktionen ausgelöst.
Der Streit begann im Mai 2025, als Singh seinen Dastar während einer Vereidigungszeremonie trug. Nach seiner Weigerung, den Turban bei öffentlichen Einsätzen abzulegen, wurde er anschließend an den Innendienst versetzt. Das Verbot wurde mit den Polizeidienstvorschriften zur Uniform begründet, doch Singh focht die Entscheidung gerichtlich an.
In dieser Woche urteilte das Verwaltungsgericht Bremen, dass das Verbot keine ausreichende rechtliche Grundlage habe. Es setzte die aufschiebende Wirkung von Singhs Klage wieder in Kraft, sodass er den Dastar bis zu einem endgültigen Urteil weiter tragen darf. Die Richter argumentierten, dass das Verbot mit den aktuellen Uniformrichtlinien nicht zu rechtfertigen sei.
Die politischen Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Kevin Lenkeit, innenpolitischer Sprecher der SPD, forderte strengere Regelungen, um religiöse Bekundungen von Beamten zu unterbinden. Die Grünen begrüßten hingegen Singhs Auftreten und sahen darin eine Chance für die Polizei, besser mit den vielfältigen Gemeinschaften Bremens in Kontakt zu treten. Auch die Fraktion Bündnis Deutschland im Landtag unterstützte die SPD-Forderung nach Einschränkungen religiöser Symbole.
Das Gerichtsurteil ermöglicht Singh vorerst das Tragen des Dastar, doch die endgültige Entscheidung steht noch aus. Der Fall hat bereits die breitere Diskussion über religiöse Ausdrucksformen im öffentlichen Dienst beeinflusst. Es ist zu erwarten, dass Behörden und politische Gruppen in den kommenden Monaten weiter über mögliche Änderungen der Uniformvorschriften beraten werden.






