23 March 2026, 16:15

Bundesgerichtshof erlaubt Mercedes und BMW Verbrennerverkauf nach 2030

Weißer BMW M3 GT3 Rennwagen fährt auf einer Rennstrecke mit grünem Gras und Pflanzen im Hintergrund.

Bundesgerichtshof erlaubt Mercedes und BMW Verbrennerverkauf nach 2030

Deutschlands höchstes Berufungsgericht hat Klagen abgewiesen, die ein Verbot für Mercedes-Benz und BMW zum Verkauf neuer Verbrennerfahrzeuge nach 2030 zum Ziel hatten. Das Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe beendet damit eine rechtliche Auseinandersetzung, die von Umweltschützern angestrengt worden war. Beide Automobilhersteller begrüßten die Entscheidung als Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit.

Die Klagen waren von der Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) eingereicht worden, die argumentierte, die Autohersteller müssten strengeren Emissionsvorgaben unterliegen. Das Gericht wies die Forderungen zurück mit der Begründung, dass kein konkretes CO₂-Budget für einzelne Unternehmen festgelegt worden sei. Damit bestätigte es frühere Urteile unterer Instanzen.

Die deutsche Bundesregierung unterstützt kein flächendeckendes Verbot für neue Benzin- und Dieselwagen vor 2030. Stattdessen fördert sie den Kauf von Elektro- und Hybridfahrzeugen mit Kaufprämien von bis zu 6.000 Euro, die ab Januar 2026 gelten – allerdings mit Einkommensgrenzen. Auch das ursprüngliche EU-weite Verbot für Verbrennungsmotoren ab 2035 wurde gelockert, ohne dass Deutschland frühere Beschränkungen plant.

Mercedes-Benz und BMW lobten die Gerichtsentscheidung übereinstimmend. Sie bezeichneten sie als entscheidend, um Unternehmen im Land Planungssicherheit zu geben.

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Das Urteil räumt eine rechtliche Hürde für die deutsche Autoindustrie aus dem Weg und ermöglicht es den Herstellern, auch nach 2030 weiterhin Verbrennerfahrzeuge anzubieten. Die Regierung setzt weiterhin auf finanzielle Anreize für Elektroautos statt auf Verbote. Dies entspricht der gemäßigteren Haltung der EU bei den Emissionsvorschriften.

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