Bundesgerichtshof urteilt: Landwirt bekommt volle Reparaturkosten für mangelhaften Silo erstattet
Felix MaierBundesgerichtshof urteilt: Landwirt bekommt volle Reparaturkosten für mangelhaften Silo erstattet
Ein jahrelanger Rechtsstreit um einen mangelhaften Silo ist mit einem grundlegenden Urteil des Bundesgerichtshofs beendet worden. Der Fall begann 2010, als ein Landwirt ein Bauunternehmen mit dem Bau eines Befahrsilos beauftragte – doch kurz nach der Fertigstellung zeigten sich Risse und unebene Flächen. Nach Jahren des Rechtswegs hat der Landwirt nun eine vollständige Erstattung der Reparaturkosten erstritten.
Der Silo wurde im September 2010 fertiggestellt, doch die Mängel traten fast sofort zutage. Der Landwirt leitete 2013 ein selbständiges Beweisverfahren ein, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen. Drei Jahre später klagte er auf 120.000 Euro – die geschätzten Kosten für die Instandsetzung.
Das Landgericht Ansbach gab dem Landwirt zunächst in vollem Umfang recht und sprach ihm die gesamte Summe zu. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Zahlung später jedoch auf 80.000 Euro. Die Richter argumentierten, der Landwirt müsse einen Teil der Kosten tragen, da der Silo über mehrere Jahre genutzt worden sei.
Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof, der das vorherige Urteil kippte. Das Gericht entschied, dass das Bauunternehmen die Mängel vollständig beheben müsse – unabhängig davon, wie lange der Silo bereits in Gebrauch war oder in welchem Zustand er sich nach den Reparaturen befinden würde. Laut Urteil hatte der Landwirt von Anfang an Anspruch auf einen mangelfreien Silo.
Mit dem endgültigen Urteil erhält der Landwirt nun die ursprünglich geforderten 120.000 Euro in voller Höhe. Die Entscheidung setzt zudem ein klares Präzedenz: Handwerker und Bauunternehmen müssen ihre Leistungen mangelfrei erbringen, und Kunden dürfen nicht für die Kosten von Reparaturen aufkommen, die auf schlechte Ausführung zurückgehen. Nach fast einem Jahrzehnt juristischer Auseinandersetzungen ist der Fall damit abgeschlossen.






