Bundesjustizministerium will Schöffenauswahl verschärfen – AfD widerspricht
Anton HuberBundesjustizministerium will Schöffenauswahl verschärfen – AfD widerspricht
Das deutsche Bundesjustizministerium plant eine Verschärfung des Überprüfungsverfahrens für Schöffenbewerber. Ein neuer Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Deutsche Richtergesetz zu ändern, um sicherzustellen, dass nur Personen, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, diese Ämter ausüben können.
Das Ministerium prüft Maßnahmen zur Stärkung des Auswahlverfahrens. Ein Vorschlag sieht vor, von den Kandidaten schriftliche Erklärungen zu verlangen, mit denen sie bestätigen, dass sie die erforderlichen Kriterien erfüllen. Zudem hat die unionsgeführte CDU/CSU-Bundestagsfraktion angeregt, das Bundesamt für Verfassungsschutz in den Prozess einzubinden.
Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, setzt sich für ein bundesweit einheitliches, verbindliches Überprüfungsverfahren vor jeder Ernennung ein. Sein Vorstoß ist Teil umfassender Bemühungen, das Prüfungssystem in ganz Deutschland zu standardisieren.
Die rechtspopulistische AfD lehnt die Pläne ab. Tobias Matthias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der Partei, argumentiert, dass die aktuellen Regelungen bereits ausreichen. Zwar müsse jeder Richter die freiheitliche demokratische Grundordnung wahren, doch seien die bestehenden Kontrollen ausreichend.
Die geplanten Änderungen würden strengere Anforderungen an Schöffenbewerber stellen. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, könnte nur noch, wer demokratische Werte vertritt, das Amt übernehmen. Die Ministeriumspläne haben eine Debatte ausgelöst, wobei die AfD die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen infrage stellt.
