15 April 2026, 18:17

DAK Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026

Plakat mit der Überschrift "Senken Sie die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente unter der Biden-Harris-Regierung" mit Text und Logo.

DAK Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026

DAK Gesundheit gibt neue Richtlinien für Apotheken zu Preis- und Mehrwertsteuerangaben in der automatisierten Abrechnung heraus

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Die DAK Gesundheit hat neue Vorgaben für Apotheken zur Übermittlung von Preisen und Mehrwertsteuerangaben in der automatisierten Abrechnung veröffentlicht. Die Regeln, die ab dem 1. Mai 2026 in Kraft treten, sollen Streitigkeiten und Rückweisungen aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben verhindern. Bei Nichteinhaltung drohen Apotheken, die Kostenvoranschläge und Rechnungen mit der Krankenkasse abwickeln, Konsequenzen.

Nach den aktualisierten Anforderungen müssen Apotheken sowohl Preise als auch die dazugehörigen Mehrwertsteuerangaben bei der Einreichung von Kostenvoranschlägen oder Rechnungen an die DAK Gesundheit übermitteln. Bei Nettopreisen (ohne Mehrwertsteuer) ist der entsprechende Mehrwertsteuer-Hinweis anzugeben – entweder "Netto (regulärer Mehrwertsteuersatz)" oder "Netto (ermäßigter Mehrwertsteuersatz)". Das System verlangt zudem die numerischen Codes "1" für den regulären und "2" für den ermäßigten Steuersatz.

Falls ein vertraglich vereinbarter Bruttopreis gilt oder eine Mehrwertsteuerbefreiung vorliegt, müssen Apotheken den Hinweis "Keine MwSt." verwenden. In solchen Fällen darf in der automatisierten Abrechnung keine Mehrwertsteuerangabe erscheinen. Bruttopreise (inklusive Mehrwertsteuer) sind jedoch zu übermitteln, wenn dies in Verträgen mit der DAK Gesundheit ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Krankenkasse warnt, dass fehlerhafte Übermittlungen – etwa fehlende oder falsche Mehrwertsteuerangaben – zu Rückweisungen und Abrechnungsstreitigkeiten führen können. Die Maßnahmen sollen die Genauigkeit erhöhen und die Abwicklung für Apotheken und Krankenkasse effizienter gestalten.

Die Änderungen treten am 1. Mai 2026 in Kraft. Apotheken müssen ihre Abrechnungssysteme entsprechend anpassen. Bei Nichtbeachtung der Richtlinien können Verzögerungen in der Rechnungsbearbeitung auftreten. Die DAK Gesundheit betont, wie wichtig korrekte Angaben zu Mehrwertsteuer und Preisen sind, um Komplikationen zu vermeiden.

Quelle