Geigen und Porzellan: Schutz für regionale Industrieprodukte - Deutsche Handwerkskunst erhält EU-weiten Schutz vor Plagiaten
Deutschland erweitert den EU-Schutz für regionale Produkte auf Handwerkserzeugnisse und Industriegüter. Ab diesem Freitag können Hersteller ihre Waren als geschützte geografische Angabe eintragen lassen. Der Schritt folgt einer neuen EU-Verordnung, die den Schutz über Lebensmittel und Getränke hinaus ausdehnt.
Die Änderung basiert auf der EU-Verordnung 2023/2411, die den Schutz über Europa hinaus ausdehnt. Deutschland hat die Regelungen nun in nationales Recht übernommen und ermöglicht es lokalen Produzenten, für ihre traditionellen Erzeugnisse eine offizielle Anerkennung zu erhalten.
Bis zu 39 deutsche Produkte und Produktgruppen könnten für den Schutz infrage kommen. Darunter sind sieben aus Bayern, wobei die vollständige Liste noch nicht veröffentlicht wurde. Bekannte Erzeugnisse wie Berliner Porzellan, Wetzlarer Optik und das Kölner Eau de Cologne werden voraussichtlich einen Antrag stellen. Auch Erzgebirgische Holzfiguren und Ravensburger Brettspiele könnten einen geschützten Status erhalten. Hersteller können die Berechtigung prüfen und Anträge über die Datenbanken DPMAregister oder eAmbrosia-Public einreichen. Das neue System soll Nachahmungen verhindern und die Authentizität von Produkten mit regionalem Bezug in der gesamten EU sichern.
Das aktualisierte Gesetz stärkt die rechtliche Position deutscher Handwerks- und Industrieproduzenten. Es stellt sicher, dass Erzeugnisse wie Porzellan, Optik und Spiele ihre regionale Identität in der gesamten Europa bewahren. Die offizielle Registrierung beginnt, sobald die Verordnung im nächsten Jahr vollumfänglich in Kraft tritt.
