Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen NS-naher Parole aus 1931
Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Blog Achse des Guten wegen eines Artikels, in dem ein Slogan aus dem Jahr 1931 wiedergegeben wurde, der mit nationalsozialistischer Propaganda in Verbindung steht. Der Beitrag mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" steht in der Kritik, weil er die Parole "Alles für Deutschland" zitiert – einen Begriff, der nach dem Krieg per Gesetz verboten wurde. Die Ermittlungen erfolgen vor dem Hintergrund einer breiteren Debatte über historischen Kontext und Meinungsfreiheit in Deutschland.
Ausgelöst wurde das Verfahren, nachdem ein unbekannter Leser den Artikel bei Hessen Gegen Hetze gemeldet hatte, einer Organisation, die illegale Online-Inhalte überwacht. Die Beschwerde ging anschließend an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA), das den Fall nun gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) bearbeitet. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat inzwischen die Ermittlungen übernommen.
Der umstrittene Artikel hatte einen Beitrag aus dem Jahr 1931 der Zeitung Das Reichsbanner nachgedruckt, die mit der sozialdemokratischen paramilitärischen Gruppe Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold verbunden war. Diese Organisation nutzte – ähnlich wie die NS-SA – den Slogan "Alles für Deutschland" während der Weimarer Republik. Zwar war die Parole damals nicht ausschließlich den Nationalsozialisten zuzuordnen, später wurde sie jedoch in Deutschland rechtlich verboten.
Die Herausgeber der Achse des Guten – 2004 von den Journalisten Henryk M. Broder und Dirk Maxeiner gegründet – argumentieren, der Artikel diene der politischen Bildung. Nach deutschem Recht ist die Verwendung verbotener Symbole erlaubt, wenn sie der staatsbürgerlichen Aufklärung oder historischen Berichterstattung dient. Ob diese Ausnahme hier greift, haben die Behörden jedoch noch nicht geklärt. Bisher bestätigten sie lediglich, dass die Ermittlungen laufen.
Der Fall reiht sich ein in zwei Bußgeldverfahren aus dem Jahr 2024 gegen den AfD-Politiker Björn Höcke, der denselben Slogan in öffentlichen Reden verwendet hatte. Die Parallele befeuert die Diskussion darüber, wie in der modernen Bundesrepublik mit historischen Bezügen umgegangen wird.
Das Ergebnis der Ermittlungen bleibt ungewiss. Sollten die Staatsanwälte zu dem Schluss kommen, dass der Artikel gegen Gesetze zu verfassungsfeindlichen Symbolen verstößt, könnte das Blog mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Der Fall verdeutlicht zudem die Spannung zwischen historischer Dokumentation und den Einschränkungen bei der Verwendung NS-naher Symbolik im heutigen Deutschland.






