17 June 2026, 19:22

EU-Button-Pflicht: So einfach wird die Online-Kündigung ab Juni 2024

Anfang des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

EU-Button-Pflicht: So einfach wird die Online-Kündigung ab Juni 2024

Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Regelung, wie Verbraucher in Deutschland Online-Verträge kündigen können. Unternehmen müssen dann auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren und entsprechend beschrifteten Kündigungsbutton anzeigen. Ziel der Neuerung ist es, den digitalen Kündigungsprozess für Verbraucher zu vereinfachen.

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Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. In Deutschland wird der Button für alle Verträge, die unter deutsche Gerichtsbarkeit fallen, verpflichtend. Andere EU-Länder müssen die Regelung zunächst in nationales Recht überführen, bevor sie gilt.

Der Button darf die Kündigung nicht erschweren – weder im Vergleich zum Abschluss des ursprünglichen Vertrags noch durch versteckte Hürden. Nach der Nutzung erhalten Verbraucher eine sofortige Bestätigung in einem speicherbaren Format. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unverändert und beträgt in der Regel 14 Tage ab Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt.

Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist verlängern. In solchen Fällen haben Verbraucher unter Umständen bis zu 12 Monate und 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu kündigen.

Die neue Regelung tritt am 19. Juni für Verträge in Deutschland in Kraft. Unternehmen müssen die Vorgaben einhalten, um verlängerte Widerrufsfristen zu vermeiden. Verbraucher profitieren von einem klareren und unkomplizierteren digitalen Kündigungsverfahren.

Quelle