Gericht gibt AfD-Abgeordneten im Streit mit der Linken recht
Ein deutsches Gericht hat im Streit zwischen 13 AfD-Abgeordneten und der Linken wegen angeblicher Verspottung im Landtag zugunsten der AfD-Politiker entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte zwei Kreisverbänden der Linken, Teile einer Pressemitteilung zu wiederholen, in der AfD-Politiker beschuldigt worden waren, die Parkinson-Symptome eines Abgeordneten nachgeahmt zu haben.
Der Fall dreht sich um eine Sitzung im April 2025, bei der es nach Vorwürfen der Respektlosigkeit gegenüber dem Gesundheitszustand eines Parlamentariers zu Spannungen gekommen war. Der Konflikt hatte begonnen, als ein Abgeordneter der Linken zwei AfD-Politikern vorwarf, während einer Debatte seine Parkinson-Symptome verspottet zu haben. Die Linke wiederholte den Vorwurf später in einer Pressemitteilung. Das Gericht fand jedoch keine Belege für die Behauptung und stellte fest, dass keine anderen Abgeordneten eine solche Verspottung beobachtet hätten.
In einer früheren erstinstanzlichen Entscheidung hatte das Gericht die Klage der AfD teilweise abgewiesen, aber gegen eine konkrete Formulierung Einspruch erhoben. Nun urteilte das Oberlandesgericht, dass die Äußerungen der Linken unrechtmäßig in die Persönlichkeitsrechte der AfD-Politiker eingegriffen hätten. Die Richter betonten, dass Politiker zwar scharfe Kritik ertragen müssten, grundlose persönliche Beleidigungen jedoch inakzeptabel seien.
Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung und warf der Linken vor, falsche Anschuldigungen erhoben zu haben. Sein Kollege Thore Stein pflichtete ihm bei und behauptete, das Ziel der Linken sei es gewesen, unbegründete Vorwürfe zu verbreiten. Mit dem nun rechtskräftigen Urteil ist es der Linken untersagt, die umstrittenen Passagen der Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen.
Die einstweilige Verfügung beendet einen Rechtsstreit, der mit einer hitzigen Auseinandersetzung im Landtag begonnen hatte. Die Linke muss sich nun daran halten, die umstrittenen Behauptungen über die AfD-Abgeordneten nicht zu wiederholen. Gleichzeitig setzt das Urteil klare Grenzen für die politische Debatte und unterscheidet zwischen berechtigter Kritik und persönlichen Angriffen.






