Gericht stoppt DoktorABC: Werbung für rezeptpflichtige Medikamente verboten
Felix MaierGericht stoppt DoktorABC: Werbung für rezeptpflichtige Medikamente verboten
Ein Berliner Gericht hat gegen die Online-Plattform DoktorABC entschieden, weil diese gegen Werberegeln für verschreibungspflichtige Medikamente verstoßen hat. Die Klage war von der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) eingereicht worden, die argumentierte, dass die Praktiken der Plattform die Patientensicherheit und den fairen Wettbewerb unter Apotheken gefährdeten. Das Urteil setzt neue Grenzen für die Zusammenarbeit von Apotheken und digitalen Dienstleistern in Deutschland.
Das Landgericht Berlin II stellte fest, dass DoktorABC illegal für rezeptpflichtige Arzneimittel geworben hatte. Die Plattform lenkte Patienten gezielt zu bestimmten Apotheken, was nach Ansicht des Gerichts das Prinzip der freien Apothekenwahl untergrub. Nach deutschem Recht müssen Patienten die Möglichkeit haben, jede Apotheke ohne äußeren Einfluss zu wählen.
Das Urteil präzisierte zudem, dass Werbeverbote gesamte Wirkstoffgruppen umfassen, die dieselbe Krankheit behandeln. Selbst wenn eine Plattform keine konkreten Medikamente nennt, gilt die Bewerbung von Therapien für bestimmte Erkrankungen nun als rechtswidrig. Dies folgt einem früheren Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), der bestätigte, dass solche pauschalen Werbemaßnahmen gegen die Vorschriften verstoßen.
Apotheken, die mit Plattformen wie DoktorABC kooperieren, könnten mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das Gericht betonte, dass Apotheken eine Mitverantwortung für unzulässige Werbung tragen – selbst wenn sie die Plattform nicht kontrollieren. Die AKNR warnte, dass Apotheken, die solche Partnerschaften fortsetzen, mit Klagen rechnen und ihre Betriebserlaubnis verlieren könnten.
Dr. Bettina Mecking, juristische Beraterin und Geschäftsführerin der AKNR, bezeichnete das Urteil als "starkes Signal für den Patientenschutz in ganz Deutschland". Die Rechtsabteilung der Kammer werde das Urteil nun prüfen, um weitere Schritte gegen ähnliche illegale Geschäftsmodelle einzuleiten.
Die Entscheidung verschärft die Regeln für die Zusammenarbeit von Apotheken und Online-Plattformen. Apotheken müssen künftig Partnerschaften vermeiden, die die Patientenwahl beeinflussen oder Wirkstoffgruppen bewerben. Die AKNR kündigte an, die Einhaltung der Vorschriften genau zu überwachen und bei Verstößen konsequent einzugreifen, um das Recht durchzusetzen.






