Heino rockt Solidaritätskonzert für entlassenen Feuerwehrrichter in Bad Belzig
Jonas SchmidtHeino rockt Solidaritätskonzert für entlassenen Feuerwehrrichter in Bad Belzig
Solidaritätskonzert für Ex-Feuerwehrrichter Richard Mänder in Bad Belzig
Am Samstagabend fand in Bad Belzig (Brandenburg) ein Solidaritätskonzert für den ehemaligen Feuerwehrrichter Richard Mänder statt. Rund 800 Besucher nahmen an der Veranstaltung teil, bei der der 87-jährige Schlagerstar Heino auftrat. Der Auftritt erfolgte vor dem Hintergrund, dass Mänder seine offiziellen Ämter verlor, nachdem er eine umstrittene Version der Nationalhymne gespielt hatte.
Das Konzert sollte Mänder unterstützen, der vom Deutschen Feuerwehrverband (DFV) dauerhaft als Wettkampfrichter abberufen wurde. Ausschlaggebend war ein Vorfall, bei dem er Heinos Aufnahme des ersten Verses der deutschen Nationalhymne aus den 1970er-Jahren abspielte – eine Fassung, die heute nicht mehr offiziell anerkannt ist. Trotz öffentlicher Kritik hält der Verband an seiner Entscheidung fest.
Heino präsentierte mehrere seiner bekannten Titel, darunter Karamba, Karacho, ein Whiskey und Die schwarze Barbara, während einige Zuschauer tanzten. Besonders begeistert reagierte das Publikum, als er Layla sang – ein Lied, dem in der Vergangenheit Sexismus vorgeworfen wurde. Unter den Anwesenden befanden sich auch Feuerwehrleute aus Sachsen und Thüringen, die sich solidarisierten.
Mänder wies zwar rechtsextreme Tendenzen von sich, bedauerte aber das Missverständnis. Gleichzeitig betonte er, dass er nicht allein für den Vorfall verantwortlich gemacht werden dürfe. Sein Manager, Helmut Werner, erklärte, das Konzert solle Mänder eine zweite Chance geben. Der AfD-Politiker Lars Schieske lobte die Veranstaltung unterdessen auf Instagram.
Das Konzert unterstrich die anhaltenden Kontroversen um Mänders Ausschluss von Feuerwehrwettkämpfen. Der Deutsche Feuerwehrverband zeigt bisher keine Anzeichen, seine Entscheidung zu überdenken. Ungewiss bleibt, ob Mänder künftig wieder an offiziellen Veranstaltungen teilnehmen darf.






