29 January 2026, 20:56

Historisches Urteil: Kopftuch-Verbot für Luftsicherheitsassistentin gekippt

Ein alter Umschlag, wahrscheinlich eine Postkarte, mit einer handgeschriebenen Signatur, die mutmaßlich von Karl Marx stammt.

Bundesarbeitsgericht: Fluggastcontrollerin darf Kopftuch tragen - Historisches Urteil: Kopftuch-Verbot für Luftsicherheitsassistentin gekippt

Eine Frau hat einen richtungsweisenden Diskriminierungsprozess gewonnen, nachdem sie wegen ihres Kopftuchs eine Stelle als Luftsicherheitsassistentin am Flughafen Hamburg verweigert worden war. Das Bundesarbeitsgericht urteilte, dass das Sicherheitsunternehmen durch die Ablehnung ihrer Bewerbung rechtswidrig gehandelt habe. Die Entscheidung setzt einen neuen Präzedenzfall für religiöse Ausdrucksformen in betrieblichen Kleidervorschriften.

Der Fall begann, als sich die Frau bei einem vom Bundespolizeipräsidium beauftragten Unternehmen als Luftsicherheitsassistentin am Flughafen Hamburg bewarb. Die Stelle wurde ihr allein wegen ihres Kopftuchs verweigert, das der Arbeitgeber als mögliche Behinderung bei der Ausübung ihrer Aufgaben darstellte.

Das Bundesarbeitsgericht wies diese Begründung zurück. Die Richter fanden keine Belege dafür, dass das Tragen eines Kopftuchs zu Konflikten führen oder Sicherheitskontrollen beeinträchtigen könnte. Zudem urteilten sie, dass das Unternehmen nicht nachweisen konnte, dass das Kopftuch mit der Tätigkeit unvereinbar sei.

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Nach deutschem Recht stellt die Ablehnung einer Bewerberin aufgrund religiöser Kleidung eine Diskriminierung dar – es sei denn, der Arbeitgeber kann darlegen, dass es sich um eine zwingende berufliche Anforderung handelt. Das Gericht bestätigte, dass dies hier nicht der Fall war, da das Kopftuch die Fähigkeit der Frau, ihre Aufgaben zu erfüllen, nicht beeinträchtigte.

Infolge des Urteils dürfen muslimische Frauen nun auch in der Luftsicherheit, etwa bei Personenkontrollen oder Gepäckprüfungen, ein Kopftuch tragen. Die Bundespolizei könnte gezwungen sein, ihre Richtlinien für Sicherheitskräfte entsprechend anzupassen.

Die Entscheidung stärkt den Schutz vor religiöser Diskriminierung am Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen künftig triftige, berufsbezogene Gründe nachweisen, bevor sie religiöse Kleidung einschränken. Das Urteil deutet zudem darauf hin, dass bestehende Kleiderordnungen für Sicherheitspersonal überprüft werden müssen.