Hundepensions-Betreiberin wegen grausamer Tierquälerei mit 120 Hunden verurteilt
Jonas SchmidtProzess um über 120 vernachlässigte Hunde: Aufgeschobene Strafe für Frau in Sachsen-Anhalt - Hundepensions-Betreiberin wegen grausamer Tierquälerei mit 120 Hunden verurteilt
Ein Gericht in Sachsen-Anhalt hat die Betreiberin einer Hundepension zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen Tierquälerei verurteilt. Die Frau wurde schuldig gesprochen, mehr als 120 Hunde unter schwerwiegenden Vernachlässigungen in ihrer Tierwelt zu halten. Ein Mitangeklagter musste sich ebenfalls wegen seiner Beteiligung an dem Fall verantworten.
Bei Kontrollen im Dezember 2024 wurden in der Einrichtung weitverbreitete Missstände aufgedeckt. Beamte fanden bei mehreren Besichtigungen jeweils zwischen sieben und 92 Hunde vor, die unter unmenschlichen Bedingungen litten. Die Verurteilte hatte eine nicht genehmigte Hundezuchtstation betrieben, in der die Tiere ohne angemessene Versorgung gehalten wurden.
Das Gericht verhängte strenge Auflagen gegen die verurteilte Betreiberin. Ihr ist es nun untersagt, Hunde zu halten, zu versorgen oder mit ihnen zu handeln – eine berufliche Tätigkeit mit den Tieren ist ihr nur noch unter Aufsicht als tiermedizinische Assistentin gestattet. Der Mitangeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt und erhielt ein dreijähriges Berufsverbot für die Haltung oder Betreuung von Hunden.
Das Urteil verhindert, dass beide Beschuldigten ohne Aufsicht mit Hunden umgehen dürfen. Die Bewährungsstrafe und die Geldbußen spiegeln das Ausmaß der bei den Ermittlungen aufgedeckten Vernachlässigungen wider. Die Behörden haben keine weiteren Details zur genauen Zahl der betroffenen Hunde in der illegalen Hundezuchtstation bekannt gegeben.
