Karneval am Steuer: Alkohol und Kostüme werden streng kontrolliert
Karnevalszeit bringt bunte Kostüme, ausgelassene Umzüge und eine willkommene Abwechslung vom Winter. Doch für Autofahrer gelten während der Feierlichkeiten strenge Regeln. Die Polizei warnt: Alkoholgrenzen und Kostümvorschriften werden ohne Ausnahme durchgesetzt.
Die gesetzlichen Alkoholgrenzen für Autofahrer in Deutschland sind seit 2010 unverändert. Für die meisten Kraftfahrer liegt der zulässige Wert bei 0,5 Promille, während Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige einer absoluten Null-Promille-Grenze unterliegen. Schon geringe Mengen Alkohol können bei einem Unfall schwerwiegende Folgen haben – ab 0,3 Promille drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Wer mit zu viel Alkohol im Blut erwischt wird, muss mit Bußgeldern ab 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Kommt es zu einem Unfall, steigt die Mindestsperre auf sechs Monate. Die 0,5-Promille-Regel gilt übrigens auch für schnelle S-Pedelecs, da diese rechtlich als Mofas eingestuft werden.
Auch bei Kostümen gibt es klare Vorgaben: Masken oder Gesichtsbedeckungen sind verboten, übergroße Clownschuhe tabu. Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit dürfen in keiner Weise eingeschränkt werden. Und selbst Radfahrer kommen nicht ungeschoren davon – ab 1,6 Promille drohen ihnen strafrechtliche Verfolgung.
Die Polizei betont: Während des Karnevals gibt es keine Nachsicht. Restalkohol vom Vorabend kann noch immer über dem Grenzwert liegen, und die Beamten werden genau hinschauen.
Die Botschaft ist eindeutig: Wo der Straßenverkehr beginnt, hört der Karnevalsspaß auf. Autofahrer müssen nüchtern bleiben und sicherstellen, dass ihre Verkleidung die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt. Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert Bußgelder, Punkte, Fahrverbote oder sogar eine Strafanzeige.
