23 December 2025, 16:48

Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einweisungszeit

Ein Junge sitzt an einem Tisch und schreibt in ein Buch, während eine Frau das Whiteboard mit einem Putzlappen in einer Klasse mit mehreren Tischen, einem Plakat und einer Box auf einem Tisch abwischt.

Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einweisungszeit - Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einweisungszeit

Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Grenzen der kommunalen Verantwortung bei der Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen präzisiert. Demnach erfüllen die örtlichen Behörden ihre Pflicht bereits mit dem Angebot eines Betreuungsplatzes – und nicht erst, wenn das Kind vollständig eingewöhnt ist. Mit diesem Urteil wird die finanzielle Verantwortung für die Eingewöhnungsphase auf die Eltern verlagert.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob eine Stadt über die bloße Bereitstellung eines Kita-Platzes hinausgehende Kosten übernehmen muss. Das Gericht entschied, dass das Sozialrecht die Eingewöhnungsphase nicht umfasst – Eltern müssen etwaige anfallende Ausgaben daher selbst tragen.

Nach der neuen Auslegung werden Verdienstausfälle während der Eingewöhnung des Kindes künftig nicht mehr von den Behörden erstattet. Selbst wenn ein Kind mehr Zeit für die Anpassung benötigt, endet die Verpflichtung der Kommune mit der Zusage eines Platzes.

Eltern müssen nun selbst für entgangene Einnahmen aufkommen, falls sie sich freinehmen, um ihr Kind bei der Eingewöhnung zu unterstützen. Das Urteil stellt klar, dass die Eingewöhnungsphase kein gesetzlicher Anspruch im Rahmen der Sozialleistungen ist.

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Mit der Entscheidung entfällt jede Erwartung an eine finanzielle Unterstützung durch die Kommunen während der Kita-Eingewöhnung. Eltern müssen künftig mit möglichen Einkommensausfällen und zusätzlichen Kosten rechnen, die mit der Eingewöhnungsphase verbunden sind. Das Urteil setzt damit eine klare Grenze für die kommunalen Pflichten bei der Bereitstellung von Kinderbetreuung.