31 January 2026, 06:33

Leipzig und Dresden: Mieter kämpfen gegen Wohnungsverkäufe und fehlenden Schutz

Ein Schwarz-Weiß-Bodenplan eines Hauses mit mehreren Räumen, das mit Details über die Raumanzahl und -größen beschriftet ist und als die Villa in Dresden, Deutschland, identifiziert wird.

Linke will Mieter Schutz weiter verbessern - Leipzig und Dresden: Mieter kämpfen gegen Wohnungsverkäufe und fehlenden Schutz

Mieter in Leipzig und Dresden sehen sich wachsender Unsicherheit ausgesetzt, da Mietwohnungen verkauft und in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Trotz Forderungen nach stärkerem Schutz hat die sächsische Landesregierung strengere Regeln abgelehnt, die solche Umwandlungen begrenzen und den Kündigungsschutz ausweiten würden.

Das Baugesetzbuch sieht bereits in Paragraf 250 vor, dass in angespannten Wohnungsmärkten die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eingeschränkt werden kann. Zudem ermöglicht es längeren Kündigungsschutz – vorausgesetzt, die Bundesländer erlassen entsprechende Rechtsverordnungen. Leipzig und Dresden, beide als Städte mit extrem angespanntem Wohnungsmarkt anerkannt, hatten wiederholt auf solche Maßnahmen gedrängt.

Doch ein Gutachten, das sächsische Kommunen mit besonders angespannten Wohnungsmärkten identifizieren soll, wird erst im Sommer 2026 vorliegen. Diese Verzögerung sorgt bei Mieterschützern für Frust, darunter bei Juliane Nagel, der wohnungspolitischen Sprecherin der Linken im sächsischen Landtag. Sie kritisierte Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU), weil diese sich nicht für mehr Mieterrechte einsetze.

Die Linke fordert sofortiges Handeln und schlägt vor, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen stärker zu begrenzen. Die sächsische Landesregierung hat solche Forderungen jedoch bisher zurückgewiesen – Mieter in Leipzig und Dresden bleiben damit ohne zusätzlichen Schutz.

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Ohne neue Landesverordnungen sind Mieter weiter der Gefahr ausgesetzt, wegen Verkaufs oder Umwandlung ihrer Wohnungen die Kündigung zu erhalten. Durch die Verzögerung des Gutachtens und die Untätigkeit der Regierung sind kurzfristige Änderungen nicht in Sicht. Die bestehenden Regelungen des Baugesetzbuchs bleiben zwar gültig – doch nur, wenn Sachsen sie irgendwann umsetzt.