Mainz verschiebt Beherbergungssteuer auf Gäste – was sich für Hotels ändert
Jonas SchmidtMainz verschiebt Beherbergungssteuer auf Gäste – was sich für Hotels ändert
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen verlagern die Zahlungspflicht für die Abgabe von den Betrieben auf deren Gäste. Eine Übergangsregelung soll zudem den Wechsel zum neuen System erleichtern.
Die überarbeitete Satzung sieht eine wichtige Ausnahmeregelung für Unternehmen vor: Betreiber mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, müssen die Steuer erst ab dem 31. März 2027 erheben. Diese Regelung soll den Unternehmen Zeit geben, sich an die neuen Vorschriften anzupassen.
Als Nächstes wird die geänderte Satzung am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Nach deren Prüfung geht sie zur endgültigen Beschlussfassung an den Stadtrat.
Sobald die neue Regelung in Kraft tritt, sind nicht mehr die Betriebe, sondern die Gäste direkt für die Zahlung der Beherbergungssteuer verantwortlich. Damit verbunden ist eine grundlegende Änderung bei der Erhebung und Verwaltung der Abgabe.
Die aktualisierte Satzung enthält eine Übergangsphase, um die Unternehmen während der Umstellung zu unterstützen. Bei einer Zustimmung treten die neuen Regeln nach der endgültigen Abstimmung im Stadtrat in Kraft – dann müssen Gäste in Mainz die Steuer selbst entrichten.






